TTIP – Harmonisierung statt Anerkennung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung befürchtet, dass die derzeitigen Verhandlungen zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transantlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) zu einem Absenken der in der EU und in Deutschland bestehenden hohen Standards und Schutzniveaus im Arbeits- und Gesundheitsschutz führen werden.
Die DGUV spricht sich in ihrem Positionspapier gegen alle Vereinbarungen aus, die im Rahmen des Abkommens zu einem niedrigeren Niveau im betrieblichen Arbeitsschutz führen könnten. EU-weite und nationale Regelungen zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb sind Teil des sozialen Systems und dürfen nicht als Handelshemmnis angesehen werden. Es muss ausgeschlossen werden, dass diese Aspekte zu Klagen im Rahmen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren führen können. In diesem Zusammenhang erwartet die DGUV, dass mit dem TTIP vereinbart wird, das alle Partner die ILO-Übereinkommen zu den Kernarbeitsnormen ratifizieren und sich zur ILO Erklärung über grundlegende Rechte und Pflichten bei der Arbeit bekennen.
Zu dem hohen Schutzniveau in Europa tragen die Produktanforderungen in Rechtsvorschriften bei, die sich am Vorsorgeprinzip orientieren. Konkretisiert werden diese Vorschriften durch Produktnormen. Bei den Produktanforderungen gilt genauso wie bei Prüf- und Zertifizierungsanforderungen für Produkte, dass nur einheitliche Anforderungen und Verfahren zu vergleichbaren Ergebnissen führen und somit ein hohes Schutzniveau und einen fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern ermöglichen. Eine gegenseitige Anerkennung dagegen bietet keinen Anreiz, eine gemeinsame Basis zu schaffen – das wäre zum Nachteil der Hersteller aber auch der Verbraucher. Es ist unumgänglich, dass das hohe europäische Schutzniveau beim Handel mit Produkten beibehalten wird.
Des Weiteren fordert die DGUV, dass soziale Dienstleistungen nicht als handelbare Ware betrachtet werden dürfen. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, auch im Bereich der medizinischen Versorgung oder Rehabilitation, dürfen aus Sicht der DGUV kein Gegenstand der Verhandlungen sein.