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Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit & Verbraucherschutz, Europäische Wertegemeinschaft, Partizipation & Zivilgesellschaft

Diakonie | Appell: Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung noch vor der Europawahl 2019 umsetzen

Menschen, die Betreuung in allen Lebensbereichen brauchen, dürfen zwar in manchen Bundesländern wählen, sind aber nach wie vor noch von der Bundestagswahl und von der Europawahl ausgeschlossen. Das muss sich nach Ansicht der Diakone dringend ändern. „Viele Menschen auch mit schwerer Behinderung interessieren sich für Politik. Sie wollen wählen und nicht ausgeschlossen werden. In den letzten Jahren sind sie bei Gesprächen mit Politikern immer häufiger präsent  und oft sehr gut vorbereitet“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich des Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.

„Nach geltendem Recht gibt es schon jetzt die Möglichkeit, eine Wahlhelferin, einen Wahlhelfer mit ins Wahllokal zu nehmen. Nordrhein-Westfalen und Schleswig- Holstein haben die Wahlausschlüsse bereits abgeschafft“, betont Loheide. Dass 81.000 Menschen mit Behinderung in Deutschland nicht wählen dürfen, stehe im Widerspruch zur Behindertenkonvention der Vereinten Nationen. „Die Diakonie appelliert daher an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag verankerte Streichung der Wahlrechtsausschlüsse schnell umzusetzen“, fordert Loheide. Dann könnten betreute Menschen mit Behinderung schon bei der Europawahl ihre Stimme abgeben.

Die Diakonie hat ihre Wünsche und Forderungen für ein soziales Europa in einer Charta zusammengestellt. Diese liegt auch in leichter Sprache vor:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Diakonie_Charta_Fuer_ein_Soziales_Europa_Leichte_Sprache_final.pdf