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Diakonie | Geflüchtete Frauen brauchen besonderen Schutz vor Gewalt

„Alle Frauen in Deutschland haben das gleiche Recht auf Schutz und Hilfe bei Gewalt. Egal, ob sie zugewandert, geflüchtet oder in Deutschland geboren sind“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich des Weltfrauentages am 8. März.

„In der Praxis sieht es anders aus“, so Loheide. Geflüchtete Frauen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen körperlicher oder psychischer Gewalt ausgesetzt sind, können nicht ohne weiteres Schutz und Hilfe in einem Frauenhaus suchen. Sie sind verpflichtet in der Erstunterkunft zu wohnen. Ausnahmen davon zu machen ist sehr schwierig. Flüchten sie in ein Frauenhaus außerhalb ihres zugewiesenen Aufenthaltsbereich, verstoßen die betroffenen Frauen gegen die Residenzpflicht.

Sie müssen mit rechtlichen und finanziellen Folgen rechnen. Dabei haben die Frauen häufig bereits in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht Gewalt erlebt und benötigen ganz besonders Schutz und Hilfe.

Die Diakonie fordert, Notunterkünfte so schnell wie möglich abzuschaffen und die Standards für Flüchtlingsunterkünfte erheblich zu verbessern. Die derzeitige zum Teil äußerst schlechte und beengte Unterbringung, ohne Rückzugsmöglichkeiten für Frauen, leistet körperlicher und physischer Gewalt an Frauen Vorschub. „Wir brauchen dringend Aufnahmemöglichkeiten, die für Frauen sicher sind und in denen geschlechtersensible Mitarbeiterinnen zur Verfügung stehen. Sanktionen für geflüchtete Frauen, die in einem Frauenhaus Schutz vor Gewalt suchen, darf es auf keinen Fall geben“, sagt Loheide. Außerdem müsse rechtlich geklärt werden, welche Behörde bei einer Flucht in ein Frauenhaus für die Finanzierung des Aufenthalts und des Lebensunterhalts zuständig ist.

Verschärfend kommt hinzu, dass Frauenhäuser mittlerweile kaum mehr freie Plätze für akut gefährdete Frauen bereitstellen können. „Diese Lücke muss dringend geschlossen werden, so Loheide, „deshalb fordert die Diakonie eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser und ausreichend geschultes Personal, um dem besonderen Bedarf von traumatisierten geflüchteten Frauen und deren Kinder gerecht zu werden.“ Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, müssen jederzeit unabhängig von ihrem Einkommen, ihrer Herkunft, ihrer Nationalität, ihrem Aufenthaltsstatus unbürokratisch Schutz und Hilfe in einem Frauenhaus erhalten.

60 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Ein Viertel davon sind Frauen zwischen 15 und 49 Jahren. Schätzungen zufolge sind 30 Prozent der Asylsuchenden in Deutschland weiblich. Oft haben die Frauen in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht Gewalt erlebt oder selbst erfahren.

Den Volltext der Pressemitteilung finden Sie unter http://www.diakonie.de/gefluechtete-frauen-brauchen-besonderen-schutz-vor-gewalt-16946.html.

Informationen und Hintergründe zu Frauenhäusern bietet ein Thema kompakt der Diakonie Deutschland unter http://www.diakonie.de/frauenhaeuser-frauennotruf-und-frauenberatungsstellen-10700.html

Ein Interview mit Maria Loheide zur Situation von geflüchteten Frauen in Deutschland finden Sie unter http://www.diakonie.de/nachgefragt-situation-in-fluechtlingsunterkuenften-fuer-frauen-16944.html.