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Diakonie | Geregelter Aufnahme-Mechanismus für Flüchtlinge notwendig statt handverlesene Aufnahme

Deutschland nimmt insgesamt 243 Kinder und ihre Familienangehörigen aus griechischen Flüchtlingslagern auf. Das ist ein Ergebnis der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern am Freitag in Erfurt.

Die Diakonie begrüßt den Beschluss des Bundes, 243 behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche und ihre Familien und damit insgesamt über 900 Personen aufzunehmen. Mit Blick auf den Weltflüchtlingstag (20.6.) und zum Start der deutschen EU-Ratspräsidentschaft am 1. Juli spricht sie sich für eine engagiertere und menschenwürdigere Flüchtlingspolitik aus.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Wir begrüßen und unterstützen gerne das gemeinsame unbürokratische Vorgehen von Bund und Ländern. Klar ist aber: mit diesen Zahlen wird weder den über 40.000 Menschen, die aktuell in den griechischen Lagern leben, noch Griechenland selbst spürbar geholfen. Länder und Kommunen haben wesentlich mehr Plätze zur Verfügung gestellt als der Bund auf europäischer Ebene zugesagt hat. Deutschland kann und muss mehr Flüchtlinge aufnehmen. Auch muss Deutschland mit seinem  EU-Ratsvorsitz ab Juli endlich dafür sorgen, dass Asylsuchende nicht länger unter furchtbaren Umständen in Lagern an den Außengrenzen feststecken, sondern schnell in der EU verteilt werden. Es braucht einen dauerhaften Mechanismus, keine handverlesenen Aufnahmen. “ 

Die Diakonie bedauert, dass sich die Innenminister weder dazu ausgetauscht haben, wie Flüchtlinge so untergebracht werden können, dass sie vor einer Infektion durch das Corona-Virus geschützt werden, noch dazu, wie die seit einem Jahr gesetzlich bestehende Regelung zur Asylverfahrensberatung umgesetzt werden soll. Die Diakonie hat im Vorfeld der Konferenz in einem Schreiben gefordert, dass sich Bund und Länder endlich darüber verständigen.

Lilie: „Wenn die Asylverfahrensberatung kein Thema für die Innenministerkonferenz ist, muss jetzt der Bund im Haushalt 2021 ausreichend Mittel einstellen, damit  die Wohlfahrtsverbände eine unabhängige Asylverfahrensberatung anbieten können.

Bislang ist die Beratung in Asylverfahren flächendeckend nur für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgesehen.  „Dieselbe Behörde, die über den Asylantrag entscheidet, kann Antragstellende nicht unabhängig in diesem Verfahren beraten“, stellte der Präsident klar.