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Istanbul-Konvention endlich vollständig umsetzen! | EBD-Vorstand Sabine Overkämping zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen mahnt einen besonderen Missstand ins Auge zu fassen. Frauen sind weltweit häufiger als Männer von Gewalt betroffen. In Europa wurden deshalb Vorgaben für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie Präventionsmaßnahmen beschlossen. Seit 2014 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Kraft und seit dem 1. Februar 2018 auch in Deutschland ratifiziert. Die Bundesregierung muss mit der vollständigen Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention ein deutliches Signal gegen Gewalt an Frauen und Mädchen setzen. „Die Bundesregierung muss ihre gegen die Istanbul-Konvention eingelegten Vorbehalte zurücknehmen und vorbehaltslos allen Frauen Schutz gewähren, die in Deutschland Hilfe benötigen,“ kommentiert Sabine Overkämping, Vertreterin des Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) im Vorstand der Europäischen Bewegung Deutschland (EBD).

Die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ist für die EBD eine wichtige europapolitische Zielsetzung. Im Rahmen der EBD-Politik ist diese in der Politischen Forderung zur Geschlechtergleichstellung „Vorreiterin bleiben: Gleichstellung auf allen Ebenen“ fest verankert. Die Politischen Forderungen wurden im Juni 2019 von den EBD-Mitgliedsorganisationen im Rahmen der Mitgliederversammlung beschlossen.