DIHK | Anti-Tax Avoidance Package der Kommission Thema im EP
Der DIHK informiert im aktuellen „Bericht aus Brüssel“ über den Stand der Dinge im Kampf gegen Steuervermeidung:
Die Kommissionsvorschläge, wie man der Gewinnverkürzung und -verlagerung großer Konzerne begegnen kann, bewertet der Berichterstatter im zuständigen ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments, MdEP Hugues Bayet (S&D-Fraktion, Belgien) wie folgt: Folgende Punkte, die nicht Bestandteil der OECD-Vorschläge aus dem vergangenen Herbst sind, sollten in das EU-Vorhaben aufgenommen werden: Regeln zu Transferpreis-Vereinbarungen, ein rechtlicher Rahmen für Patentboxen sowie das Recht des Parlaments, bei Anhaltspunkten für Steuervermeidung die Einleitung einer Untersuchung zu erwirken.
Folgende Kommissionsvorschläge möchte das EP verschärfen:
- Die Definition einer Betriebsstätte sollte ausgeweitet werden und zum Beispiel auch “digitale Betriebsstätten” umfassen.
- Begrenzung des sofort abziehbaren Zinsaufwandes auf zehn an-statt 30 Prozent EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern und Ab-schreibungen)
- Wechsel von Freistellungs- zu Anrechnungsmethode: Die Grenze für Niedrigsteuer-Länder soll auf 25 statt auf 40 Prozent des ef-fektiven Körperschaftsteuersatzes gesenkt werden und dieser Wert auch auf Steuersatzgefälle innerhalb der EU ausgeweitet werden. Die OECD hatte hier nur Drittstaaten in das Visier ge-nommen.
- Auch bei der Hinzurechnungsbesteuerung („controlled foreign companies“) soll die Grenze auf 25 Prozent effektiver Steuersatz gesenkt werden.
- Die Regeln zur Auflösung hybrider Kompetenzkonflikte sollen nicht nur zwischen EU-Mitgliedstaaten Anwendung finden, son-dern auch auf Drittstaaten ausgedehnt werden.
- Der steuerliche Informationsaustausch soll nicht nur zwischen Mitgliedstaaten stattfinden, sondern neben der EU-Kommission auch das EU-Parlament umfassen.
Der Kommissionsvorschlag muss vom Rat der EU einstimmig beschlossen werden. Das EP muss hierzu angehört werden. Nach jetziger Planung stimmt sein Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzfragen am 23. Mai über den Berichtsentwurf ab. Am 7. Juni gibt es dann die Abstimmung im Plenum.