DIHK: Arbeitnehmerfreizügigkeit – Keine Angst vor dem 1. Mai!
Ab dem 1. Mai 2011 gilt auch in Deutschland die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für acht EU-Beitrittsstaaten aus Mittel- und Osteuropa (MOEL-8). Nur Deutschland und Österreich hatten die maximal mögliche Beschränkung dieser Freizügigkeit von sieben Jahren in Anspruch genommen.
Das Vereinigte Königreich, Irland und Schweden hingegen öffneten ihre Arbeitsmärkte bereits 2004. So mancher in Deutschland befürchtet nun einen enormen Zuzug von Arbeitskräften, die Einheimische verdrängen und das Lohnniveau drücken.
-Kein Ansturm zu erwarten
Mit einer großen Zuwanderungswelle ist jedoch kaum zu rechnen. Akademiker können infolge einer Ausnahmeregel ohnehin schon seit zwei Jahren nach Deutschland kommen. Außerdem sind viele Wanderungswillige bereits in Länder mit frühzeitig geöffneten Arbeitsmärkten gezogen. Auch verläuft die demografische Entwicklung in den Beitrittsstaaten zum Teil ähnlich wie hierzulande – der Anteil der Jüngeren sinkt –, und die wirtschaftliche Lage hat sich dort in den letzten Jahren positiv entwickelt, was den Anreiz auszuwandern ebenfalls verringert. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung schätzt, dass ab Mai 2011 die jährliche Nettozuwanderung aus den MOEL-8 nach Deutschland zunächst auf rund 100.000 ansteigt und dann sukzessive sinkt. In den Ländern, die ihre Arbeitsmärkte früher geöffnet haben, kam es weder zu großen Verdrängungen einheimischer Arbeitnehmer noch zu steigender Arbeitslosigkeit. Auch eine hierzulande mitunter befürchtete Lohnabsenkung gab es dort nicht. Ebenso wenig lassen die bisherigen Erfahrungen mit Zuwanderung in Deutschland eine solche Entwicklung erwarten – und auch wissenschaftliche Studien geben Entwarnung.
-Neue Regulierungen nicht die richtige Antwort
Die mit der Arbeitsmarktöffnung verbundenen Ängste werden häufig in der politischen Diskussion dazu genutzt, neue Regulierungen zu fordern. Zum Beispiel in der Zeitarbeit, wo „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ (Equal pay) verhindern soll, dass „billige Zeitarbeiter“ auch aus den MOEL-8 die Löhne der Stammbelegschaften in Deutschland unterbieten. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass schon allein aufgrund der Betriebserfahrung der Stammkräfte eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt sein kann. Deshalb warnt der DIHK: Zeitarbeit ist für Unternehmen ein wichtiges Flexibilitätsinstrument. Und: Mit Equal pay würde gerade vielen Arbeitslosen die Chancen auf einen Einstieg in Arbeit verbaut – zwei Drittel der neu abgeschlossenen Zeitarbeitsverträge betreffen Personen, die zuvor keine Beschäftigung ausgeübt hatten.
-Chance statt Risiko sehen
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit bietet eher Chancen, als dass sie Gefahren birgt. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund zunehmender Fachkräfteengpässe: Gut jedes dritte Unternehmen betrachtet laut einer aktuellen DIHK-Umfrage den Fachkräftemangel als ein wesentliches Risiko für die eigene wirtschaftliche Entwicklung – vor einem Jahr waren es nur 16 Prozent. Deutschland muss künftig daher auch auf mehr Zuwanderung setzen. Damit die Integration der Zuwanderer in den Arbeitsmarkt bestmöglich gelingt, bedarf es gleichzeitig eines transparenten Verfahrens zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen – nicht zuletzt mit Blick auf die jetzt anstehende Öffnung am 1. Mai. Die Unternehmen müssen die Qualifikationen der Bewerber verlässlich einschätzen können. Hier hapert es heute vielfach noch, und ausländische Fachkräfte können ihre Fähigkeiten deshalb nicht richtig einbringen.
Fazit: Damit Deutschland im Wettbewerb um die klugen Köpfe weltweit vorne mitspielen kann, braucht es eine Willkommenskultur – dazu gehört auch die Offenheit gegenüber den Fachkräften aus den neuen Beitrittsstaaten.