DIHK | Ausschreibungen für erneuerbare Energien: am besten europäisch
Betreiber von Solarfreiflächenanlagen müssen sich seit vergangenem Jahr in einem Ausschreibungsverfahren um eine Förderzusage bewerben. Im Grundsatz gilt: Wer die geringste Förderung benötigt, bekommt den Zuschlag. Die vier bisherigen Runden zeigen: Solche Auktionen erhöhen die Kosteneffizienz und reduzieren so die Energielasten für Unternehmen und Bürger. Der Förderzuschlag für Solaranlagen ist in nur zwölf Monaten von 9,17 Cent auf 7,41 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Ab 2017 wird dieses Verfahren auch auf alle anderen erneuerbaren Energien (EE) angewandt. Auf Drängen der EU-Kommission sollen dann auch fünf Prozent der neuen EE-Leistung für ausländische Anbieter geöffnet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat dazu jetzt Eckpunkte vorgelegt. Aus DIHK-Sicht ist ein grenzüberschreitendes Auktionsverfahren wünschenswert. Aber dafür müssen erst die Grundlagen geschaffen werden.
Die EU-Länder können ihre in der EE-Richtlinie festgeschriebenen nationalen EE-Ausbauquoten am günstigsten durch gemeinsame Fördersysteme erreichen. So sieht es auch Brüssel. Aus DIHK-Sicht sollten die Mitgliedstaaten den Ausbau erneuerbarer Energien nicht rein national organisieren, sondern gemeinsam dort fördern, wo es am effizientesten ist. Doch bislang agieren die meisten Staaten im Alleingang. Die Gründe: Unsicherheit, wie sich die politischen Rahmenbedingungen entwickeln werden, Sorge, ob die Verteilung von Kosten und Nutzen wirklich fair läuft, sowie fehlende Bereitschaft, Erzeugungskapazitäten im Ausland zu fördern. Kooperationen, die auf Gegenseitigkeit beruhen, könnten hier helfen.
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