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  • 16.06.2011 - 14:48 GMT
  • DIHK

DIHK: Basel III international umsetzen

Die Europäische Kommission wird in den nächsten Wochen ihren Vorschlag zur Umsetzung des überarbeiteten Baseler Rahmenwerkes („Basel III“) verabschieden.

Basel III umfasst die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute, die der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagen hat. Diese Empfehlungen müssen nun in europäisches und nationales Recht umgesetzt werden. Das Gesamtpaket wird die Widerstandskraft der Finanzinstitute erhöhen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Bankenkrisen.

Nur ein Baustein in der Regulierungswelt!
Basel III ist zwar ein wichtiges Puzzlestück in einer neuen Finanzmarktordnung, es steht jedoch nicht allein: Weitere Maßnahmen wie Solvency II für die Versicherungswirtschaft, Einlagensicherung, Regulierung von Derivaten, Anlegerschutz, neue Finanzaufsichtstruktur, Bankenabgabe, Bankenrestrukturierungsgesetz etc. wurden bereits auf dem Weg gebracht. Wie diese zahlreichen Einzelmaßnahmen ineinandergreifen, ist bislang aber unklar.

Sorgenfalten bei der Mittelstandsfinanzierung …
Zwar haben sich die Unternehmen durch die höheren Anforderungen von Basel II – z.B. bei der Kommunikation von Bilanzzahlen – besser aufgestellt. Basel III beinhaltet jedoch so viele Restriktionen für die Kreditvergabe, dass Unternehmen und Haushalte als Bankkunden mit schlechteren Konditionen rechnen müssen oder sogar der Kreditzugang eingeschränkt wird.

… und Verdrängung risikoärmeren Geschäfts
Zum Beispiel: Die Einführung einer risikounabhängigen Leverage Ratio („Verschuldungs-Obergrenze“) für die Kreditinstitute führt dazu, dass diese verstärkt auf die aus ihrer Sicht rentablen Geschäfte setzen. Risikoärmere Finanzierungen mit geringeren Margen, wie gedeckte Exportkredite sowie Kommunal- und Immobilienfinanzierungen, werden sich entweder deutlich verteuern oder schlimmstenfalls nur noch eingeschränkt angeboten.
Der DIHK fordert deshalb Nachbesserungen …

•Als Kompensation für negative Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung sollten Mittelstandskredite bei Basel III – der geringeren Ausfallquote entsprechend – mit weniger Eigenkapital unterlegt werden müssen.
•Eine Verschuldungs-Obergrenze sollte allenfalls eine Richtschnur für eine intensivere Aufsicht sein. Sollte sie jedoch wie geplant eingeführt werden, darf sie zumindest keine negativen Auswirkungen auf die Exportfinanzierungsmöglichkeiten haben: Z. B. dürfen gedeckte Exportkredite wegen ihres niedrigeren Risikos nur anteilig in die Leverage Ratio eingerechnet werden.
•Förderkredite sollten von der Leverage Ratio ausgenommen werden, da ansonsten die Förderung von Existenzgründungen, Innovationen und Investitionen gefährdet würde.
•Die eingeschränkte Möglichkeit der Kreditinstitute, kurzfristig geliehene Mittel langfristig zu verleihen, ist aus Sicht der IHK-Organisation grundsätzlich richtig. Jedoch darf die langfristige Investitionsfinanzierung in Deutschland dadurch nicht gefährdet werden.

… und international gleiche Wettbewerbsbedingungen!

Regulierungsunterschiede haben die Finanzmarktkrise noch verstärkt. Die Finanzmärkte international stabiler zu machen, heißt deshalb, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Basel III muss dazu eine weltweite Umsetzung in allen wichtigen Finanzräumen erfahren – insbesondere in den USA. Ein europäischer Alleingang würde hingegen fehlschlagen: Gerade für europäische Banken und Unternehmen drohen weitere Wettbewerbsnachteile bei einer einseitigen Umsetzung. Denn schon heute müssen in Europa auch rein regional tätige Institute das Regelwerk umsetzen – und nicht nur die international tätigen, wie es das Baseler Rahmenwerk eigentlich vorsieht.