DIHK: Beschäftigung Jugendlicher in Europa fördern, nicht verordnen!
EU-weit ist die Jugendarbeitslosigkeit in den letzten Jahren dramatisch angestiegen und hat eine traurige Rekordhöhe von aktuell 23,4 Prozent erreicht. De facto klaffen die nationalen Quoten aber weit auseinander. Während sie in Deutschland und Österreich mit 8 bzw. 10 Prozent relativ niedrig sind, haben 13 Länder eine Quote von über 25 Prozent. In Spanien und Griechenland liegt die Jugendarbeitslosigkeit sogar über 55 Prozent. Die EU-Arbeits- und Sozialminister haben deshalb Ende Februar eine „Europäische Jugendgarantie“ beschlossen. Doch ist das der Königsweg?
Eine „Garantie“ für Jugendliche weckt falsche Erwartungen
Die entsprechende Empfehlung sieht vor, dass die EU-Länder jedem arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit einen Job, eine Ausbildungsmaßnahme oder eine Weiterbildung anbieten müssen. Die nationale Umsetzung solcher Garantiesysteme soll mit sechs Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt unterstützt werden. Für die europaweit mehr als 7,5 Millionen Jugendlichen ohne Beschäftigung seien rasche Maßnahmen in den betroffenen Ländern das Gebot der Stunde. Eine „Garantie“ auf eine Beschäftigung oder Qualifizierungsmaßnahme ist allerdings wenig seriös, da sie von den betroffenen EU-Ländern kurzfristig nicht zu leisten ist. Außerdem: Der Begriff „Garantie“ kann bei den betroffenen Jugendlichen zu Passivität und Enttäuschung führen, statt die notwendige Eigeninitiative zu fördern.
Betriebliche und praxisnahe Ausbildung in Europa stärken
Um jungen Menschen in Europa tatsächlich bessere Beschäftigungschancen zu geben, sind in erster Linie Reformen der Wirtschaft und der nationalen Berufsbildungssysteme erforderlich: Derzeit wird die berufliche Bildung in vielen Mitgliedstaaten überwiegend durch den Staat in vollzeitschulischer Form organisiert und orientiert sich nicht genügend an den konkreten Anforderungen in den Betrieben. Deshalb eröffnet sie ihren Absolventen im Anschluss oft keine guten Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Hier müssen die Mitgliedstaaten Rahmenbedingungen schaffen, die es den Unternehmen gestatten, betriebliche Ausbildungsangebote in Kombination mit schulischem Lernen bereitzustellen. Dies erfordert von staatlicher Seite auch die Bereitschaft zur gemeinsamen „Steuerung“ der beruflichen Bildung mit einer starken und institutionalisierten Rolle der Unternehmen sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner. So ist die niedrige Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland und Österreich zum einen auf das in diesen Ländern erfolgreich praktizierte System der dualen Berufsausbildung, zum anderen aber auf die starke Rolle der Kammern und Betriebe zurückzuführen.
Deutscher Ausbildungspakt als Vorbild
In Deutschland erfüllt die Wirtschaft bereits seit 2004 über den mit der Bundesregierung geschlossenen „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“ ihr Versprechen, jedem ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen ein Qualifizierungsangebot zu unterbreiten. Die Einführung von betrieblicher Ausbildung nach deutschem Vorbild in ganz Europa sollte daher von der Politik aktiv unterstützt werden.
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