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  • 16.05.2013 - 15:27 GMT
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Wirtschaft & Finanzen

DIHK: Dienstleistungskonzessionen – Klare Regelung erforderlich

Der Vorschlag der EU, die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gesetzlich zu regeln, hat nicht nur in Deutschland für Unmut gesorgt. Knapp 1,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union haben eine Petition an die Kommission unterzeichnet.

Sie protestieren darin gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung durch Konzessionen – bei einer Konzessionsvergabe übertragen staatliche oder kommunale Behörden ausschließliche Nutzungsrechte für bestimmte Dienstleistungen an private Unternehmer.

Konzessionen eröffnen neue Geschäftsmodelle
Ob im öffentlichen Personennahverkehr, bei der Versorgung von Kitas mit Essen oder für das Betreiben von Museums-Shops und Volksfesten – immer häufiger vergeben Kommunen Dienstleistungskonzessionen. Eine Win-win-Situation für Kommunen und Unternehmen: Die Gemeinden übertragen auf diese Art das Organisations- und Finanzierungsrisiko auf die Unternehmen, die ihrerseits in den Konzessionen oftmals ein interessantes Geschäftsmodell sehen. Bisher gibt es aber für Dienstleistungskonzessionen – anders als im Baubereich – keine einheitlichen Vergaberegelungen im EU-Binnenmarkt. Die Verfahren sind ebenso unklar wie die Rechte der Unternehmen. Eine neue EU-Richtlinie soll das nun ändern.

Rechtliche Vorgaben für Vergabeverfahren nötig

Je vielfältiger der Markt für Dienstleistungskonzessionen wird, desto mehr Unternehmen interessieren sich für dieses Geschäftsmodell. Der Vorschlag der EU-Kommission soll Unternehmen den Zugang zu Konzessionen erleichtern. Die Unternehmen erhoffen sich davon endlich klare Rahmenbedingungen für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Dazu gehört auch, dass neutrale Stellen die Rechtmäßigkeit der Vergabe einer Dienstleistungskonzession überprüfen können. Auf der Grundlage überprüfbarer Kriterien wie Transparenz, Wettbewerb und Nichtdiskriminierung soll nun die Vergabe an Dienstleister geregelt und für die Praxis angepasst werden. Dabei will die EU künftig nicht entscheiden, ob Leistungen der Daseinsvorsorge durch den Staat oder Private erbracht werden sollen. Die Kommunen sind weiterhin frei, zum Beispiel ihre Stadtwerke ohne Ausschreibung mit der Wasserversorgung ihrer Bürger zu beauftragen, solange sie komplett in öffentlicher Hand sind. Insofern ist die Sorge der Bürger unbegründet.

Nachbesserungsbedarf beim EU-Vorschlag
Der Vorschlag der EU hat hinsichtlich der interkommunalen Zusammenarbeit – also der Möglichkeit, dass Kommunen sich gegenseitig Konzessionen übertragen – noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Es besteht hier die Gefahr, dass Private vom Markt ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für den Schwellenwert, ab dem Konzessionsvergaben veröffentlicht werden müssen: Dieser muss angemessen sein, damit auch kleinere und mittlere Unternehmen sich an Konzessionsvergaben beteiligen können. Die vom Europäischen Parlament angestrebten acht Millionen Euro sind hier zu hoch angesetzt.