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DIHK: Energiewende europäisch denken, Industriestandort Deutschland schützen

Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob die „besondere Ausgleichsregel“ im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – also die reduzierte Umlage für energieintensive Industrieunternehmen – eine unzulässige staatliche Beihilfe ist. In einem parallel vorgelegten Entwurf neuer Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen beschreibt sie zudem, in welcher Form sie die Förderung erneuerbarer Energien künftig für genehmigungsfähig hält. Es geht hier um nicht weniger als das Herzstück und das Gelingen der Energiewende – und um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.

„Besondere Ausgleichsregel“ bleibt unverzichtbar
Die Förderung erneuerbarer Energien hat einen hohen Preis: Im Jahr 2014 werden 23 Milliarden Euro über die EEG-Umlage umverteilt, auf jede verkaufte Kilowattstunde werden dazu 6,24 Cent aufgeschlagen. Inzwischen zahlt ein Industrieunternehmen in Deutschland rund zweieinhalbmal so viel für Strom wie eines in den USA; auch EU-weit sind die deutschen Strompreise mit am höchsten. Die nationale Sonderlast der Energiewende bekommen dabei gerade Unternehmen mit hohem Stromverbrauch zu spüren. Um überhaupt im internationalen Wettbewerb weiter bestehen zu können, müssen die stromintensivsten unter ihnen, wie z. B. Aluminiumhersteller und die Chemiebranche, nur bis zu zehn Prozent der EEG-Umlage zahlen.

Wettbewerbsverzerrungen verhindern
Die Kommission überprüft jetzt diese „besondere Ausgleichsregelung“ für den Zeitraum seit der EEG-Novelle 2011. Seitdem gibt es auch für mehr stromintensive mittelständische Unternehmen die Möglichkeit einer reduzierten EEG-Umlage. Damit wurde ein zuvor bestehender Wettbewerbsnachteil gegenüber größeren Unternehmen aufgehoben. Ein Wegfallen oder gar eine Rückabwicklung dieser Reform mit dem Argument der Wettbewerbsverzerrung wäre daher kontraproduktiv und mittelstandsfeindlich. Stattdessen werden sich Kommission und Bundesregierung Branche für Branche ansehen müssen, ob eine faire Kostenverteilung gewahrt ist.

Erneuerbaren-Förderung reformieren, Kostenzuwachs dämpfen

Was Kritiker der „besonderen Ausgleichsregel“ offenbar vergessen: Die Summe der über die EEG-Umlage finanzierten Vergütungen bleibt stets dieselbe. Und am Ende zahlt der Verbraucher, egal, ob über die Stromrechnung, über höhere Bahntarife oder mehr Geld für Lebensmittel. Erste Aufgabe der Bundesregierung ist es daher, das EEG grundlegend zu reformieren und den Ausbau erneuerbarer Energien kosteneffizienter zu gestalten. Der Entwurf der neuen EU-Beihilfeleitlinien zeigt die Richtung auf: weg von festen Einspeisevergütungen und hin zu Marktprämien. Bei den geplanten Hürden für die Entlastung energieintensiver Unternehmen verkennt die Kommission aber die Lage der deutschen Industrie. Hier muss dringend nachgebessert werden.