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Umweltpolitik, Wettbewerbsfähigkeit

DIHK | Erneuerbare Energien: Die Zukunft heißt Europa

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wurde es bereits angekündigt: Erneuerbare Energien müssen sich in Zukunft um Förderzusagen bewerben. Auch die Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU sehen die Einführung von Ausschreibungen bis 2017 vor. Anders als im aktuellen System aus Einspeisevergütung und Marktprämie soll der Ausbau der Erneuerbaren besser gesteuert werden: Nicht mehr jede Anlage bekommt quasi automatisch eine Förderung nach den Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dadurch sollen neue Wind- und Solaranlagen im Wettbewerb zugleich günstiger werden. Photovoltaikanlagen auf Freiflächen müssen bereits jetzt in die Ausschreibung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat nun Eckpunkte zur Umstellung der anderen Technologien vorgelegt.

Windanlagen: Regionale Ausschreibungen erhöhen Förderkosten
Für Ausschreibungen jeglicher Art gilt: Ein kosteneffizientes Ergebnis wird nur dann erreicht, wenn genügend Akteure um eine Förderzusage konkurrieren. Mangelnder Wettbewerb treibt die Kosten für die Volkswirtschaft jedoch nach oben. Der DIHK unterstützt daher das Ziel des BMWi, die Förderung von Windanlagen deutschlandweit auszuschreiben und keine regionalen Teilmärkte zu etablieren. Einige Bundesländer haben bereits Widerstand angekündigt, da ihre Beiträge zur Energiewende vor allem auf dem Ausbau von Windanlagen fußen.

Photovoltaik-Dachanlagen: Nur große Anlagen sollen in die Ausschreibung
Bei der Photovoltaik (PV) möchte das Ministerium nur große Anlagen mit einer Leistung über 1 Megawatt in die Ausschreibungen aufnehmen. Das ist durchaus sinnvoll, da der administrative Aufwand für den Zubau mehrerer Zehntausend PV-Anlagen ansonsten jedes Jahr sehr hoch wäre. Zudem ist im EEG ein Förderdeckel von 52 Gigawatt festgelegt, der spätestens Anfang der 2020er-Jahre erreicht wird. Dann müssen PV-Dachanlagen ohne Förderung auskommen. Da das Ende der Förderung absehbar ist, ist der Verzicht auf Ausschreibungen für kleine und mittelgroße Anlagen nachvollziehbar.

Marktintegration von Wind- und Solaranlagen verbessern
Ausschreibungen sollten mit einer verbesserten Marktintegration verbunden werden. Sinnvoll wäre es daher, jede Förderzusage an eine begrenzte Menge Strom zu binden. Dies hat folgenden Vorteil: Wind- und Solaranlagen werden dann bei Strompreisen in Höhe ihrer variablen Kosten die Stromerzeugung einstellen. Das sind genau die Zeiten, in denen der Markt durch niedrige Preise signalisiert, dass Strom im Überfluss vorhanden ist und kein zusätzlicher Strom gebraucht wird.

Ausschreibungen europäisieren
So richtig die Ansätze des BMWi für eine deutschlandweite Ausschreibung sind: In einem europäischen Strombinnenmarkt sollen Wind- und Solaranlagen am besten europaweit ausgeschrieben werden. Solange es keine gemeinsamen Ausschreibungen gibt, sollten zumindest mehrere Staaten in diesem Bereich zusammenarbeiten, um Anlagen kosteneffizient zu fördern. Daher plädiert der DIHK dafür, deutsche Ausschreibungen rasch für Teilnehmer aus dem Ausland zu öffnen – vorausgesetzt, dass sich deutsche Anbieter auch an Ausschreibungen im Ausland beteiligen können.