DIHK | EU-Eurovignettenrichtlinie: Regelungen vereinfachen und Investitionen unterstützen!
Unternehmen in Deutschland und Europa bemängeln seit vielen Jahren, dass die Straßenverkehrsinfrastruktur immer schlechter wird. Nachrangige Straßen sind besonders betroffen, aber auch die Hauptverkehrsachsen stoßen zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. Die für 2017 geplante Erneuerung der Eurovignettenrichtlinie könnte die Situation verbessern, denn sie legt die europäischen Grundregeln für die Mautsatzberechnung auf Europas Autobahnen für alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen sowie die KFZ-Steuer fest. Wenn die EU-Kommission das richtig angeht, kann sie einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Unterfinanzierungsproblems leisten. Aus Sicht des DIHK sollte die Kommission die aktuelle Richtlinie deutlich vereinfachen.
Für ein einfaches Konzept…
Ziel sollte es sein, die Unternehmen auf Grundlage eines einfachen Konzepts fair an den Kosten des Straßenverkehrs zu beteiligen. Ein fairer Mautsatz pro Kilometer spiegelt die Kosten wider, die durch Abnutzung und Betrieb der Straßen entstehen. Dazu müsste man die tatsächlich entstandenen Kosten ermitteln und diese auf die Nutzer umlegen. Fiktive Kosten wie zum Beispiel kalkulatorische Zinsen sollten dabei keine Rolle spielen.
… ohne Schlupflöcher …
Damit die Unterfinanzierung der Infrastruktur tatsächlich behoben werden kann, fehlt auf EU-Ebene allerdings noch eine weitere Komponente – die Zweckbindung. Die aktuelle Finanzierungssituation zeigt, warum diese Bindung wichtig ist: Schon heute wäre die Straßenverkehrsinfrastruktur selbsttragend aus den Mitteln zu finanzieren, die der Straßenverkehr hervorbringt. In Deutschland beispielsweise wird der Verkehr nach Berechnungen des DIHK jährlich durch KFZ-Steuer, Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer auf die Mineralölsteuer sowie LKW-Maut mit insgesamt über 50 Milliarden Euro belastet. Im Gegenzug hat der Bund aber trotz einer Erhöhung der Mittel in den letzten Jahren nur etwa 20 Milliarden Euro in den Straßenverkehr investiert.
… mit einem geschlossenen Finanzierungskreislauf
Deshalb sollte die EU-Kommission das Konzept des geschlossenen Finanzierungskreislaufs in der Eurovignettenrichtlinie verankern. Geschlossen bedeutet, dass die Einnahmen aus entsprechenden Nutzerentgelten zweckgebunden in die Straßenverkehrsinfrastruktur zurückfließen, um zumindest den Erhalt und Betrieb der Infrastruktur auskömmlich zu finanzieren.
Zudem sollte es künftig möglich sein, mit einem einzigen elektronischen System durch ganz Europa zu fahren, statt für jedes EU-Mitgliedsland ein eigenes Endgerät beschaffen zu müssen – Interoperabilität ist das Stichwort. Für Fahrer und Unternehmer würde so sofort sichtbar und im Geldbeutel spürbar, dass die EU das tägliche Leben auf der Straße leichter und günstiger machen kann. Die EU-Kommission sollte deswegen die Novelle der Eurovignettenrichtlinie als Chance begreifen, um ein einfaches, faires und nachvollziehbares Konzept der Infrastrukturfinanzierung zu schaffen, welches den Alltag für jedermann praktischer macht. Das würde die Akzeptanz der LKW-Maut erhöhen und wäre Werbung für die EU und Europa.