DIHK: EU-Grünbuch zur Mehrwertsteuer
Rechtssicherheit steigern, Befolgungskosten senken
Auftakt zur Mammut-Reform?
Anfang Dezember hat die Europäische Kommission ihr Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer (MwSt) vorgelegt. Der nun folgende
Konsultationsprozess soll zu weniger komplexen Strukturen und zu geringeren Verwaltungslasten für Unternehmen führen. Er dauert bis Mai 2011. Die Bedeutung dieser Steuer auf den Warenumsatz, die noch vor 60 Jahren in keinem Land Europas anfiel, hat inzwischen stark zugenommen: Heute macht die Steuer im europäischen Durchschnitt mehr als 20 Prozent der Abgabenlast und knapp 8 Prozent des BIP aus. Inzwischen wird sie weltweit von 140 Staaten erhoben.
Die MwSt: In Europa weitgehend angeglichen …
Seit ihrer EU-weiten Einführung im Jahr 1967 hat sich die Mehrwertsteuer zu den am stärksten harmonisierten Steuern in der EU entwickelt. Ein Grund dafür ist, dass die mitgliedstaatlichen EU-Beiträge sich u. a. aus einem festgelegten Anteil der nationalen MwSt-Einnahmen zusammensetzen. Dafür braucht es eine einheitliche Bemessungsgrundlage. Der zweite Grund ist ein wettbewerbsrechtlicher: Zeitgleich mit dem Binnenmarkt und dem Wegfall der steuerlichen Grenzkontrollen wurde ein Mindestsatz von 15 Prozent eingeführt, um übermäßigen Steuerwettbewerb zu verhindern.
… und niemals grundlegend überarbeitet
Bei vielen Änderungen im Detail ist die EU-Mehrwertsteuer in ihren Strukturen seit 40 Jahren dieselbe – mit allen Konstruktionsfehlern. So hat es sich als Problem erwiesen, dass den Mitgliedstaaten trotz Harmonisierung große Spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht bleiben. Die Folgen: Rechtszersplitterung und hohe Kosten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen. Beispiel: Unternehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat gezahlte Vorsteuer erstattet haben wollen, müssen das dortige MwSt-Recht kennen und den Antrag in der jeweiligen Landessprache stellen. Das widerspricht klar der Idee des Binnenmarkts. Die MwSt bedarf also dringend einer Überarbeitung.
Reformziele: Vereinfachung und Effizienzsteigerung
Unter „Effizienzsteigerung“ fällt auch die Einschränkung von
Betrugsmöglichkeiten. Allein hierdurch entgehen dem Fiskus Einnahmen, die im zweistelligen Milliardenbereich liegen dürften. Denn nach einer Studie im Auftrag der Kommission beträgt die „Mehrwertsteuer-Lücke“, in die neben Betrug allerdings