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Wirtschaft & Finanzen

DIHK | EU-Lieferkettengesetz gefährdet Aufbau resilienterer Wertschöpfungsketten

DIHK-Präsident Peter Adrian zur bevorstehenden Abstimmung im Europäischen Parlament (1. Juni 2023): Das geplante EU-Lieferkettengesetz belastet Unternehmen unverhältnismäßig und gefährdet den Aufbau resilienterer Wertschöpfungsketten.

„Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt sind auch für die Wirtschaft wichtige Anliegen, die uns mit der Politik verbinden. Der EU-Richtlinienvorschlag gefährdet allerdings gerade den Aufbau alternativer und resilienterer Wertschöpfungsketten in der Welt. Die geplanten Regelungen fördern den Rückzug europäischer Unternehmen aus verschiedenen Regionen der Welt. Damit wird gerade das Gegenteil dessen erreicht, was eigentlich das Ziel ist: zu bleiben und an der Verbesserung der Lebensbedingungen vor Ort mitzuarbeiten.  

Dem Gesetz fehlt es an Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit. Lieferketten sind komplex und bestehen oft aus mehreren hundert, zum Teil mehreren tausend Unternehmen. In der Regel ist dem einzelnen Betrieb nur der direkte Zulieferer bekannt. Die zusätzlichen Berichtspflichten lösen in den Betrieben erheblichen Aufwand und hohe Kosten aus – erforderlich wäre angesichts vieler aktueller wirtschaftlicher Herausforderungen aber ein Abbau von Belastungen für die Unternehmen. Das Lieferkettengesetz bürdet den Unternehmen ein neues und unkalkulierbares Haftungsrisiko auf: Von ihnen wird eine Kontrolle erwartet, die außerhalb ihrer eigenen Einflussmöglichkeiten liegt.

Komplett überfordert mit den geplanten Regelungen werden kleine und mittlere Unternehmen sein. Selbst diejenigen, die unter der nun geplanten Schwelle von 250 Mitarbeitern und 40 Millionen Jahresumsatz liegen, müssen sich in Zukunft intensiv mit den Gesetzeskriterien beschäftigen. Denn alle bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Sorgfaltspflichten der großen Unternehmen durch einen Kaskadeneffekt an kleinere Betriebe weitergegeben werden.“