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  • 12.06.2014 - 13:16 GMT
  • DIHK
Wirtschaft & Finanzen

DIHK: Finanzmarktstabilität: richtiges Ziel – Finanztransaktionssteuer: falsches Mittel

2016 soll eine Finanztransaktionssteuer (FTS) auf Aktien und bestimmte Derivate eingeführt werden. Darauf hat sich Bundesfinanzminister Schäuble mit den Kollegen aus neun Mitgliedstaaten der Europäischen Union jüngst im Rahmen einer „verstärkten Zusammenarbeit“ in Brüssel verständigt. Ziel ist es, den Finanzsektor an den Kosten der Krisenbekämpfung zu beteiligen und unerwünschte Spekulationen einzudämmen.

Doch dafür ist aus Sicht des DIHK die FTS nicht das richtige Instrument: Heftige Reaktionen der Finanzmärkte sind eher Folge als Ursache von handfesten wirtschaftlichen Problemen eines Staates. Den unerwünschten Hochfrequenzhandel wird man mit einer FTS ebenfalls nicht unterbinden können. Sie führt eher dazu, dass sich der Handel in andere, nicht besteuerte Finanzzentren verlagert. Stabile Finanzmärkte würden so gerade nicht erreicht. So sehen das auch 18 von 28 EU-Mitgliedstaaten, die den Beratungen über die Einführung der Steuer lieber fernbleiben.
Überschätzte Erwartungen
Die Zurückhaltung der Mehrheit der EU-Staaten ist verständlich: Eine Steuer auf schmaler Bemessungsgrundlage, die nicht nach dem Risiko des Geschäfts differenziert und die darüber hinaus nur in wenigen Staaten eingeführt wird, verfehlt ihre Lenkungswirkung. Durch die unterschiedslose Besteuerung vom Kleinsparer bis zum Hedgefonds werden Geschäfte von Mittelständlern verteuert, die ein Preis- oder Währungsrisiko sinnvollerweise absichern wollen.
Zugleich werden sehr riskante Geschäfte mit hohen Gewinnmargen nicht verhindert. Zudem wird das Aufkommen aus der Steuer häufig überschätzt: Schweden führte 1984 eine FTS auf börsennotierte Aktien ein und erzielte damit nur ein Dreißigstel der erwarteten Einnahmen. Auch Italien und Frankreich, die beide nationale Finanztransaktionssteuern eingeführt haben, können sich nur an der Hälfte ihrer ursprünglich geschätzten Einnahmen erfreuen.
Unterschätzte Gefahren
Eine FTS erhöht die Kapitalkosten auch bei Finanzmarktgeschäften, die gar nicht der Steuer unterliegen, wie zum Beispiel die Ausgabe von Staatsanleihen. Denn die später fällig werdende Steuer beeinflusst die Renditevorstellungen der Anleger schon im Vorfeld negativ. Führen Personen oder Organisationen aus einem der zehn Mitgliedstaaten eine steuerpflichtige Transaktion
durch, sind sie auch dann für die Abführung der kompletten Steuer an den jeweiligen Fiskus verantwortlich, wenn der im Ausland ansässige Vertragspartner einen Teil der Steuer übernehmen müsste.
Notwendige Konsequenz für die Politik
Finanzmarktstabilität erreicht man am besten durch zielgerichtete Regulierungsmaßnahmen. Zu diesem Zweck sollten Finanzinstitute von ihnen gehaltene Staatsanleihen schrittweise mit Eigenkapital unterlegen müssen und ihre Eigenkapitalbasis weiter stärken. Dann wäre eine Finanztransaktionssteuer überflüssig. Sollte die Politik dennoch an einer FTS festhalten, müssten jedoch auf jeden Fall Altersvorsorgeprodukte, Geschäfte innerhalb eines Unternehmensverbundes und die Realwirtschaft komplett von der Besteuerung ausgenommen sein.