DIHK: Gemeinsames Körperschaftsteuersystem für die EU – Was lange währt, wird endlich gut?
DIHK analysiert die Folge des gemeinsamen Körperschaftssteuersystem für die kleine und mittelstädige Unternehmen.
– Eine Steuererklärung für die gesamte EU
Für grenzüberschreitend tätige Firmen ist es bislang aufwändig und teuer, ihrer Steuerpflicht nachzukommen. Woran das liegt? An den stark unterschiedlichen Unternehmensteuersystemen in der EU: Abschreibungsregeln, Verlustverrechnungen u. a. weichen voneinander ab. Vor allem KMU bereitet es deshalb große Schwierigkeiten, von den Vorteilen des Gemeinsamen Marktes zu profitieren. Nun hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) gemacht: Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, eine EU-weit gültige Steuererklärung in ihrem Sitzstaat abzugeben.
– Vorteile vor allem für KMU
Folgende Vorteile stellt die Kommission gerade dem Mittelstand in Aussicht:
- einheitliche Regeln für die Steuerberechnung – das reduziert den Aufwand erheblich, weil nur noch ein Regelwerk befolgt werden muss und nicht mehr 27 verschiedene,
- die Möglichkeit zur Konsolidierung – d. h., Gewinne in einem Land können mit Verlusten aus einem anderen verrechnet werden; Bemessungsgrundlage ist dann der Nettobetrag,
- ein einziges zuständiges Heimat-Finanzamt zur Abgabe der EU-Steuererklärung.
Der Sitzstaat weist in diesem Modell den übrigen Mitgliedstaaten deren Anteil am gesamten Unternehmensgewinn zu. Diese wenden darauf wiederum ihre nationalen Steuersätze an. Die Gewinnanteile bemessen sich nach Umsatz und Betriebsvermögen (jeweils ein Drittel) sowie nach Lohnsumme und Mitarbeiterzahl (jeweils ein Sechstel). Sie sollen so die fiskalischen Interessen sowohl des Herkunfts- als auch des Bestimmungslandes berücksichtigen.
Die EU-Kommission rechnet mit einem jährlichen Einsparpotenzial für Unternehmen von 3 Milliarden Euro: 0,7 Milliarden aufgrund geringerer Regelungsdichte und 1,3 Milliarden durch die Möglichkeit zur Konsolidierung. Um bis zu 1 weitere Milliarde Euro werden expansionswillige Unternehmen geringer belastet, denen die Folgekosten einer Gründung von Tochtergesellschaften oder eigenen Betriebsstätten im EU-Ausland bislang zu hoch waren.
– Keine Mindeststeuersätze
Doch gleichwohl gibt es auch Gefahren: Einige Mitgliedstaaten könnten versucht sein, an der Steuerschraube zu drehen, wenn sie aufgrund einer schmaleren Bemessungsgrundlage künftig ein geringeres Steueraufkommen erzielen. Außerdem darf die einheitliche Bemessungsgrundlage nicht zu einer vollständigen Harmonisierung führen: Mindestsätze oder sogar einen einheitlichen Steuersatz darf es nicht geben. Schließlich gründen Wohlstand und Wachstum auf Wettbewerb – auch der Steuersysteme. Da im Steuerrecht das Einstimmigkeitsprinzip gilt, sollte Deutschland jeden Versuch in diese Richtung blockieren.
– Einstieg in den Bürokratieabbau
Für diejenigen Unternehmen, die zur GKKB optieren, würde zudem eine Reihe europäischer Rechtsvorschriften wie z. B. die Fusionsrichtlinie, Mutter/Tocher-, Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie überflüssig. Diese konnten nur bedingt Einzelprobleme im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr abmildern, nicht jedoch lösen.
Die GKKB-Pläne der Kommission bieten die Möglichkeit, die Steuerlast für Unternehmen in der EU transparent zu machen. Echter Wettbewerb um die besten steuerlichen Rahmenbedingungen wäre möglich. Bis dahin ist es allerdings noch ein langer Weg.