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Wettbewerbsfähigkeit

DIHK: Grünes Licht für ‚Horizon 2020‘

Die Bedeutung der Innovationsfähigkeit als Wettbewerbsvorteil ist international längst erkannt. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt investieren dabei Israel und Südkorea mit 4,4 bzw. 4,0 Prozent am meisten in Forschung und Innovation. Deutschland liegt mit 3,0 Prozent im Mittelfeld, die EU insgesamt kommt dagegen derzeit nur auf 2,0 Prozent. Um den Anschluss nicht zu verpassen, hat die EU-Kommission im Dezember den Startschuss für „Horizon 2020“ gegeben.

Mit über 70 Milliarden Euro hat sie ein großes Förderprogramm für Forschung und Entwicklung (FuE) aufgelegt. Es soll in den nächsten sieben Jahren mehr Impulse für Innovationen setzen.

Der DIHK hatte sich dafür stark gemacht, die Förderprogramme innerhalb von „Horizon 2020“ stärker auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zuzuschneiden und die bislang niedrige Unternehmensbeteiligung von unter 25 Prozent an der EU- Forschungsförderung zu erhöhen. Für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Mitarbeitern wird nun eine eigene Förderlinie eingerichtet. Es werden Innovationsprojekte gefördert, die Forschungsergebnisse markttauglich machen, beispielsweise über Pilotanlagen. 3,5 Milliarden Euro sind allein den KMU vorbehalten. Sie können als Einzelunternehmen oder auch im Verbund ein Innovationsprojekt einreichen und für bis zu 70 Prozent der Kosten Fördermittel aus Brüssel erhalten. KMU machen 99 Prozent aller Unternehmen in Europa aus. Sie erbringen jedoch bislang einen unterdurchschnittlichen Anteil bei FuE-Aufwendungen, bedingt durch Größennachteile bei der Finanzierung oder aufgrund von Kapazitätsengpässen.

Um innovative Ideen schnell und unkompliziert zu fördern, wird zudem im Jahr 2015 der „Fast Track to Innovation“ als neues Instrument eingeführt. Hier können Unternehmen in Teams von drei bis fünf Kooperationspartnern – ohne spezifische vorherige Ausschreibung – ihre eigenen Forschungsthemen vorschlagen. Diese müssen besonders innovativ sein und zugleich eine zügige
Markteinführung erwarten lassen. Die Förderentscheidung soll schon nach spätestens sechs Monaten fallen. Bei grünem Licht kann dann Brüssel die Investitionen der Unternehmen mit bis zu drei Millionen Euro ergänzen. Die EU-Kommission will so mindestens einhundert Projekte auf die Überholspur schicken.

Innovationssprünge Einzelner ziehen schnell auch andere Unternehmen und Branchen mit und bringen so die Volkswirtschaft insgesamt voran. „Horizon 2020“ sieht wesentliche Vereinfachungen für die Teilnehmer vor. Besonders hervorzuheben ist die Verkürzung der Wartezeit bis zur Förderentscheidung auf maximal acht Monate. Bislang müssen Antragsteller durchschnittlich mehr als anderthalb Jahre bis zum Startschuss warten. Bei den Abrechnungsverfahren wird ab jetzt nur noch mit Pauschalen statt aufwendigen Einzelnachweisen gearbeitet.

Jetzt muss „Horizon 2020“ zeigen, dass die ehrgeizigen Ziele für mehr Innovationen ernst gemeint sind: Die Regelungen bei Beantragung und Durchführung müssen wie angekündigt auch tatsächlich praktikabel und unbürokratisch sein. Der „Fast Track to Innovationen“ sollte nur zeitkritische Vorhaben auf den Weg bringen, die auf besonders innovative Produkte abzielen. Hierzu sollten besonders Unternehmen Vorrang bekommen. Denn nur eine starke Wirtschaftsbeteiligung kann für mehr Wachstum und Arbeitsplätze in Europa sorgen.