Aktuelles > DIHK: In den Trilog-Verhandlungen fehlt jegliche Transparenz

Artikel Details:

Europäische Wertegemeinschaft, Institutionen & Zukunftsdebatte

DIHK: In den Trilog-Verhandlungen fehlt jegliche Transparenz

Der Gesetzgebungsprozess muss nachvollziehbar und transparent sein – auch im Trilog-Verfahren: Mit einer ausführlichen Stellungnahme „Transparenz des europäischen Gesetzgebungsprozesses“ hat sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) an der Konsultation der Europäischen Bürgerbeauftragten zur „Transparenz von Trilogen“ beteiligt und übt deutliche Kritik an dem intransparenten Verfahren: „Hinzu kommt, dass der informelle Trilog keine Ausnahme in der Rechtsetzungspraxis darstellt, sondern zunehmend zum Regelfall und selbst bei grundlegenden Richtungsentscheidungen eingesetzt wird.“

Im Detail geht das DIHK-Papier auf die neun Einzelfragen ein, die in der Konsultation zu Trilogen an die Teilnehmenden gestellt werden: „Das Tempo der Triloggespräche verhindert oft zusätzlich eine Teilnahme der Interessenträger am Gesetzgebungsprozess, die ebenfalls im AEUV vorgesehen ist (Art. 11 Abs. 2 EUV). Vor dem Hintergrund, dass das Beteiligungsverfahren im Vorfeld des Gesetzgebungsvorschlags häufig über ein Konsultationsverfahren mit zu kurz gesetzten Fristen und lediglich auf Englisch abläuft, drängt sich den Interessenträgern der Gesamteindruck auf, dass sie bewusst aus dem Verfahren ausgesperrt werden sollen. Fundierte Aussagen lassen sich mangels ausreichender Fristen und fehlender deutscher Sprachfassung im Konsultationsverfahren kaum treffen, sodass die Interessenträger darauf angewiesen sind, ihre Position im Laufe des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens einzubringen. Diese Möglichkeit wird durch den Trilog erheblich erschwert.“

Vergangenen September hatte die EU-Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly in einer Debatte zu „Trilogues and transparent law-making“ auf das Problem aufmerksam gemacht, nachdem sie bereits im Mai 2015 eine Untersuchung eingeleitet und einen Brief an die Präsidenten der beteiligten Institutionen (EP, Rat, Kommission) gerichtet hatte.

Bereits die EBD-Mitgliederversammlungen 2014 und 2015 hatten die undurchsichtige Praxis zum Thema einer politischen Forderung nach „Mehr Transparenz durch bessere Rechtsetzung“  gemacht und  ihr mit einem öffentlichen Aufruf Nachdruck verliehen: „Hinterzimmer-Deals abschaffen“ hieß der Titel des EBD-Telegramms zur besseren Rechtsetzung, in dem sich Ende September im Vorfeld der von der EU-Ombudsfrau angestoßenen Debatte zahlreiche Mitgliedsorganisationen und Vorstände der EBD ebenfalls kritisch zum vermeintlich schnelleren Gesetzgebungsverfahren im „informellen Trilog“ geäußert hatten.

In der EBD-Grafik werden der reguläre Gesetzgebungsprozess und die Trilog-Variante gegenübergestellt:

Illustration: Christina Bretschneider. Fachliche Beratung: EBD-Fellow Claudia Zentgraf

Illustration: Christina Bretschneider. Fachliche Beratung: EBD-Fellow Claudia Zentgraf

Auch für die deutsche Wirtschaft bekräftigte der DIHK nun die Kritik am Trilog erneut und vermisst „verbindliche Transparenzvorschriften oder sonstige Verfahrensregelungen ebenso wie eine primärrechtliche Grundlage. Hinzu kommt, dass der informelle Trilog keine Ausnahme in der Rechtsetzungspraxis darstellt, sondern zunehmend zum Regelfall und selbst bei grundlegenden Richtungsentscheidungen eingesetzt wird.“ Letztendlich plädiert der DIHK für Transparenz statt Schnelligkeit: „Der informelle Charakter der Trilogverhandlungen ist zwar mit Blick auf schnell zu erzielende Lösungen nachvollziehbar, aber dennoch rechtlich bedenklich. Das Bedürfnis nach handhabbaren Konsensverfahren darf nicht dazu führen, abseits formaler Verfahrensvorschriften zu agieren.“

Ausdrücklich unterstützt die Stellungnahme den Beschluss des Europäischen Parlaments zur neuen Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom 9. März 2016, die daran erinnert, dass „Einigungen in zweiter Lesung das Standardverfahren im Gesetzgebungsverfahren sein sollten“.

Besondere Bedeutung komme dabei den im EU-Vertrag (Art. 11) vorgesehenen Beteiligunsmöglichkeiten für repräsentative Verbände und auch Bürgerinnen und Bürger zu: „Die Beteiligungsverfahren, etwa im Rahmen von schriftlichen Konsultationen, Arbeitsgruppen oder Anhörungen, steigern die Qualität der Gesetzgebung und sind Ausdruck der partizipativen Demokratie, weil praktisches Erfahrungswissen zu den Regelungsmöglichkeiten und ihren Auswirkungen in den Gesetzgebungsprozess einfließen kann. In diesem Zusammenhang kommt den deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) eine besondere Rolle zu: Als einzig demokratisch legitimierte Vertreter des Gesamtinteresses der Wirtschaft bieten die öffentlich-rechtlichen Kammern einen klaren Mehrwert gegenüber anderen Beteiligten.“

 

 

 

PDF zum Download