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  • 16.06.2010 - 14:41 GMT
  • DIHK
Wirtschaft & Finanzen

DIHK: Irreführende Ampelkennzeichnung bei Lebensmitteln wurde verhindert

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unterstützt die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments gegen eine Ampelkennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen, ebenso wie das Votum hinsichtlich transparenter Informationen für Verbraucher durch EU-weit einheitliche Standards.

Jedoch kritisiert der DIHK die Entscheidung des Parlaments im Hinblick auf die verpflichtende Kennzeichnung mit den sog. „Guideline Daily Amounts“ (GDA) und – mit Ausnahme der Kalorienangabe – die verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite.
Gemeinsam mit dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) setzt sich der DIHK für Nährwert-Informationen auf der Grundlage eines Tagesbedarfs, je 100 Gramm oder je Portion, ein. Portionsangaben sollten immer zusätzlich zur Angabe pro 100g/ml in der Nährwerttabelle möglich sein. Ein entsprechendes Gesetz ist frühestens ab Frühjahr 2011 zu erwarten.