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  • 17.03.2011 - 15:39 GMT
  • DIHK
Wirtschaft & Finanzen

DIHK: Kein Lieferzwang für Online-Händler!

Online-Händler sollen künftig ihre Ware auch gegen ihre unternehmerische Entscheidung an Kunden im europäischen Ausland liefern müssen. Das schlägt der federführende Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments im Rahmen der Verhandlungen zur Verbrauchervertragsrichtlinie vor. Von Finnland bis Zypern hätten demnach Verbraucher in 27 Mitgliedstaaten einen Anspruch auf Warenlieferung.

-Kleine Online-Händler werden verdrängt
Dieser Vorschlag, der völlig überraschend in den Richtlinienentwurf aufgenommen wurde, würde vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor zum Teil unüberwindbare Schwierigkeiten stellen. Neben dem Sprachproblem müssten sich die Händler mit den unterschiedlichen Verbraucherrechten in allen Mitgliedstaaten auseinandersetzen und würden sich zudem der Gefahr aussetzen, beispielsweise in Malta oder Polen verklagt zu werden. Aus diesen Gründen sieht ein Großteil der Unternehmen bislang vom grenzüberschreitenden Handel ab.
-Rechtszersplitterung in der EU abbauen
Genau dieses Problem wollte die EU-Kommission mit ursprünglich abmildern, indem sie zunächst eine unionsweite Vereinheitlichung der Verbraucherrechte vorsah. Anstatt eine solche echte Rechtsvereinheitlichung voranzutreiben, erteilt der europäische Binnenmarktausschuss dieser Idee jetzt eine Absage. Nach dem Vorschlag soll es den Mitgliedstaaten erlaubt bleiben, über die europäisch festgelegten Verbraucherrechte hinauszugehen. Dies hatte bereits in der Vergangenheit zu einer Rechtszersplitterung geführt und damit den grenzüberschreitenden Handel behindert. Um gleichwohl sicherzustellen, dass Verbraucher EU-weit ein gleiches Warenangebot haben, sollen Unternehmen jetzt zur grenzüberschreitenden Lieferung verpflichtet werden.
-Verschiebungen zulasten der Wirtschaft
Der vorgeschlagene Lieferzwang für Online-Händler ist nur die Spitze einer in weiten Teilen missglückten Parlamentsvorlage. So ist u. a. vorgegeben, dass beim Ladenkauf z. B. auf einen „Code of Conduct“ oder Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung hingewiesen werden muss. Ellenlange Informationspflichten, die Ausweitung von Widerrufsrechten, eine Liste von Klauselverboten und beispielsweise ein „kostenloser Kommunikationskanal“, der von den Unternehmen für sämtliche Verbraucherverträge während der Gewährleistungszeit eingerichtet werden soll, würden die Unternehmen zusätzlich belasten.
-Rechtsrahmen verbessern
Die Unternehmen wollen grenzüberschreitenden Handel. Hierzu muss der europäische Gesetzgeber den Rechtsrahmen verbessern und wieder den Weg zu der ursprünglich von der EU-Kommission angestrebten europaweiten Vereinheitlichung der Verbraucherrechte finden. Maßnahmen, die in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingreifen und die  Wirtschaft mit zusätzlichen Bürokratie- und Mehrkosten belasten, bewirken jedoch das Gegenteil und gefährden letztlich den Wirtschaftsstandort Europa. Belastet werden hierdurch insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Der DIHK appelliert deshalb an das Europäische Parlament, einem europaweiten Lieferzwang und den Vorschlägen eines fehlgeleiteten Verbraucherschutzes eine klare Absage zu erteilen.