DIHK: Keine schärfere Haftung für Verkäufer!
Händlern und Herstellern drohen drastische Haftungsverschärfungen. Hintergrund ist die in Brüssel vorangetriebene europaweite Vereinheitlichung von verschiedenen Verbraucherrechten, die zurzeit im EU-Rat verhandelt wird.
Hiernach sollen die Mitgliedstaaten das auf europäischer Ebene festgeschriebene Verbraucherschutzniveau künftig weder unter- noch überschreiten dürfen. Die EU erhofft sich hierdurch Impulse für den Binnenmarkt, weil so die grenzüberschreitende Lieferung von Waren und Dienstleistungen in andere EU-Staaten erleichtert würde. Um ihre eigenen, zum Teil weiter gehenden Regelungen zu retten, drängen nun allerdings mehrere Mitgliedstaaten auf ein hohes Verbraucherschutzniveau.
Was wird gefordert?
– Gefordert wird eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist von heute zwei auf bis zu vier Jahren. Der momentan von der schwedischen Ratspräsidentschaft vorgelegte Zwischenbericht sieht für bestimmte Fälle sogar ein zehnjähriges Umtauschrecht vor.
– Zudem sollen Kunden bei einem Sachmangel unmittelbar von dem Vertrag zurücktreten können. Nach geltendem Recht kann der Kunde nur Nachbesserung oder Umtausch verlangen. Nur wenn diese Nacherfüllung gescheitert ist, kann der Kunde den Vertrag wieder auflösen. Beispiel: Berechtigt der Lackschaden am PKW nach geltendem Recht nur zur Reparatur, könnte der Wagen künftig zurückgegeben und der Kaufpreis zurückverlangt werden.
– Schließlich soll die Vermutungsfrist für das Vorliegen von Mängeln ausgedehnt werden. Derzeit wird bei einem Defekt an der Ware innerhalb der ersten sechs Monate per se unterstellt, dass tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegt und der Kunde zum Umtausch berechtigt ist. Geht es nach dem Willen anderer Mitgliedstaaten, soll diese Frist auf 12, u. U. sogar auf 24 Monate verlängert werden.
Weitreichende Folgen
Die Vorschläge, auch wenn sie nur teilweise umgesetzt werden, belasten nicht nur die deutschen Unternehmen. Leidtragende sind letztlich die Verbraucher, die am Ende die Zeche zahlen müssen. Die Folgen wären:
– Mehr Gewährleistungsfälle und verstärkter Rückgriff auf Vorlieferanten.
– Produkte in Billigsegmenten werden vom Markt gedrängt.
– Innovationen (z.B. neue Umwelttechnologien) kommen später zur Marktreife.
– Aufgrund der verlängerten Beweislastumkehr wird der Verkäufer in vielen Fällen auch dann haften, wenn die Ware vom Kunden beschädigt, verschlissen oder abgenutzt wurde, da der Gegenbeweis in der Regel nicht zu führen ist.
– Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten wird bei längeren Gewährleistungsfristen zunehmen.
– Massive Preissteigerung, wenn der Kunde sich bei einem Sachmangel unmittelbar vom Vertrag lösen kann, z. B. im Automobilbereich um bis zu 10 %.
Ziele der Rechtsvereinheitlichung nicht gefährden!
Die von der EU-Kommission angestrebte europaweite Vereinheitlichung der Verbraucherrechte ist vom Grundsatz her richtig. Durch überzogene Vorstöße einzelner Mitgliedstaaten werden die gut gemeinten Ziele der EU-Kommission jedoch ad absurdum geführt. Die Vorteile der Rechtsvereinheitlichung würden für die Verbraucher durch Preissteigerungen vollkommen aufgezehrt. Unter dem Strich brächte die Rechtsvereinheitlichung damit mehr Nachteile als Vorteile – auch für den Verbraucher. Er ist am Ende gezwungen, für überbordende Regulierung an der Kasse einen höheren Preis zu zahlen. Entscheidend ist deshalb, dass Europäisches Parlament und Rat die notwendigen Korrekturen vornehmen und Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen in einen sinnvollen Ausgleich bringen.
Deutscher Industrie- und Handelskammertag