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DIHK | Neuer Élysée-Vertrag: Impulse für den deutsch-französischen Motor

Anlässlich des jährlichen „Deutsch-Französischen Tages“ werden Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident Emmanuel Macron am 22. Januar 2019 in Aachen eine Neuauflage des Élysée-Vertrages unterzeichnen. Der Vertrag besiegelte 1963 die deutsch-französische Freundschaft und bildet bis heute die Grundlage für eine langjährige konstruktive Kooperation beider Länder. Der neue Vertrag soll den Aufwind nutzen, den die bilateralen Beziehungen nach der Wahl von Emmanuel Macron erfahren haben, und frische Impulse für den deutsch-französischen Motor setzen.

Europapolitik: Annäherung mit Hindernissen vor der Europawahl

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Vertiefung der Eurozone und Vollendung des Binnenmarktes – das sind die europapolitischen Ziele der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Hierzu zählt auch der Vorschlag von Präsident Macron für ein Eurozonen-Budget. Während der DIHK den ursprünglichen Ansatz kritisch bewertet hatte, ist mittlerweile ein tragbarer deutsch-französischer Kompromissvorschlag entstanden. Ihm zufolge sollen Mittel nur an solche Staaten fließen, die sich an die Defizitregeln halten. Zudem soll das Budget ausschließlich für Investitions- und Reformprojekte verwendet werden. Das setzt die richtigen Anreize für mehr Stabilität in der Eurozone. Und diese Stabilität ist für die Unternehmen in Deutschland immens wichtig.

Exzellenz in der Berufsbildung mit gemeinsamen Projekten umsetzen

Erfreulicherweise stärkt und verankert der neue Vertrag explizit die Kooperation in der Berufsbildung: Deutsch-französische Exzellenzinstrumente für Forschung, Ausbildung und Berufsbildung werden ebenso geschaffen wie integrierte deutsch-französische duale Studiengänge. Um den neu geschaffenen Bildungsartikel mit Leben zu füllen, plädiert der DIHK für eine gemeinsame Exzellenzinitiative zur Förderung grenzüberschreitender Mobilität in der Berufsausbildung. Denn beide Partnerländer stehen vor der Herausforderung, ihre Berufsbildungssysteme auch für leistungsstarke Jugendliche als gleichwertige Alternative zum Hochschulstudium attraktiv zu machen. Zudem sollte die Einrichtung länderübergreifender dualer Studiengänge mit akademischem und beruflichem Abschluss geprüft werden. Bei diesen „ausbildungsintegrierenden Formaten“ kooperieren deutsche Industrie- und Handels- beziehungsweise Handwerkskammern mit Hochschulen in Deutschland und/oder Frankreich.

In der Energiepolitik an einem Strang ziehen

Die Partnerländer verpflichten sich in dem Vertrag auch einer nachhaltigen Entwicklung sowie dem Umwelt- und Klimaschutz; sie möchten damit die Energiewende vorantreiben. Gemeinsame Ansätze und Strategien sollen durch eine noch engere Zusammenarbeit entwickelt werden. Aus DIHK-Sicht ist es wichtig, dass sich beide Länder konsequent für die Vertiefung des EU-Energiebinnenmarktes einsetzen und in puncto Versorgungssicherheit auf europäische und wettbewerbliche Lösungen drängen.

Vorreiter bei Künstlicher Intelligenz und Sprunginnovationen in Europa

Zudem wollen Deutschland und Frankreich gemeinsame Initiativen zur Förderung von Innovationen ins Leben rufen – die auch im Schulterschluss finanziert werden. In beiden Ländern entstehen im Zuge der Digitalisierung der Industrie große Datenmengen. Um zu den Gestaltern und Gewinnern der Zukunft zu gehören, müssen Politik, Forschung und Wirtschaft eng zusammenarbeiten. Insbesondere ist aus DIHK-Sicht die Politik gefordert, durch geeignete nationale und europäische Rahmenbedingungen Rechtssicherheit zu gewährleisten und ein günstiges Innovationsklima zu schaffen.