DIHK-Stellungnahme zu Binnenmarkt-Informationsinstrument eingereicht
Auskunftsersuchen sind unnötig und bürokratisch
Der DIHK hat eine Stellungnahme zu dem umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission für ein Binnenmarkt-Informationsinstrument (Single Market Information Tool, SMIT) abgegeben. Die Verordnung soll es der Kommission ermöglichen, direkt Auskunftsersuchen an Unternehmen zu richten, wenn sie Informationen zur Überwachung des Binnenmarkts benötigt. Dies kann zum Beispiel Daten zur Kostenstruktur, zur Preispolitik oder zum verkauften Produktvolumen umfassen, also sensible Daten, die die Wettbewerbsposition des Unternehmens betreffen.
Der DIHK plädiert dafür, dass das Vorhaben noch einmal grundsätzlich auf seine Notwendigkeit geprüft werden muss. Auf nationaler und EU-Ebene werden durch öffentliche und wissenschaftliche Stellen wie auch durch Verbände viele Daten erhoben. Wenn Daten im konkreten Anwendungsfall nicht hinreichend aussagekräftig sind, ist es zunächst wichtig, die Datenerhebung und -verarbeitung zu verbessern, bevor Unternehmen belastet werden. Ein Ausbau der Kooperation gerade mit Verbänden und allenfalls eine freiwillige Teilnahme der Unternehmen wären jedenfalls weniger einschneidende Mittel.
Das Instrument dürfte zudem nur als ultima ratio eingesetzt werden, wenn die Daten nicht auf andere Weise ermittelt werden können. Der Anwendungsbereich müsste präzisiert und begrenzt, das Verfahren konkretisiert werden. Darüber hinaus müsste sichergestellt werden, dass Unternehmen durch neue Berichtspflichten nicht überfordert werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollten ausgeklammert werden. Außerdem müssen persönliche Daten und Geschäftsgeheimnisse ausreichend geschützt werden. Unternehmen sollten Auskunftsersuchen zu geschützten Informationen zurückweisen können. Die Sanktionen sollten in jedem Fall gestrichen oder zumindest das unangemessen hohe Maß reduziert werden. Dies gilt insbesondere deshalb, weil Aus-kunftsersuchen auch an unbeteiligte Dritte gestellt werden könnten, deren Verhalten in keinem direkten Zusammenhang zu einer zu untersuchenden Binnenmarktstörung steht.
Zum vollständigen Bericht der DIHK hier, unter Anderem zu folgenden spannenden Themen:
- Aktivitäten der Europäischen Aufsichtsbehörde (ESAs),
- Verknüpfung der Emissionshandelssysteme zwischen der EU und der Schweiz,
- Erneut abgewiesene Klage gegen Benchmarks vom EuGH,
- Neuerungen in der Energieverbrauchskennzeichnung,
- Steuervorhaben der EU, sowie zur
- gemeinsamen Erklärung der britischen und deutschen Handelskammern bezüglich der Brexit-Verhandlungen.