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DIHK: Was beim Export von Nahrungsmitteln nach Kroatien zu beachten ist

Deutscher Industrie- und Handelskammertag: Über die „Einfuhr- und Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in Kroatien“ informiert die Deutsche Auslandshandelskammer (AHK) Kroatien jetzt in einer neuen Publikation.

Einfuhr- und Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in Kroatien Das Land hat im Zuge der Vorbereitungen seines EU-Beitritts auch die lebensmittelrechtlichen Vorschriften an europäisches Recht angeglichen.
Was Lebensmittelexporteure mit Blick auf die sensiblen Themen Verbraucherschutz und Gesundheit bei Lieferungen nach Kroatien beachten müssen, erfahren sie in dem neuen Leitfaden.
Auf 128 Seiten bietet die Veröffentlichung eine Grundlage für die Markteinführung deutscher Lebensmittel in Kroatien. Die Vorschriften für besonders wichtige Produktkategorien werden gesondert behandelt. Neben einer Darstellung der zentralen Einfuhrdokumente enthält die Publikation zudem ein umfangreiches Kontaktverzeichnis.
„Einfuhr- und Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in Kroatien“ kostet 1.390 kroatische Kuna, das entspricht etwa 190 Euro, zuzüglich 23 Prozent Mehrwertsteuer. Mitglieder der AHK Kroatien zahlen – ebenfalls netto – nur 1.090 Kuna, rund 150 Euro.
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