DIHK | Wie soll der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) zukünftig aussehen?
Am vergangenen Mittwoch diskutierten Vertreter des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der Europäischen Kommission und interessierte europäische Organisationen über die Zukunft des ESM. Die Debatte über die zukünftige Ausgestaltung der europäischen Finanzierungsinstitution, welche durch Kredite und Bürgschaften überschuldete Mitgliedstaaten der Eurozone in Krisenzeiten absichern soll, begann nach der Veröffentlichung eines Maßnahmenplans der Kommission zur weiteren Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion Ende letzten Jahres.
Im Rahmen des Austauschs wurde die Frage über die rechtliche Einbin-dung des ESM in den EU acquis besonders kontrovers diskutiert. Alle Maßnahmen des ESM, von der Kreditvergabe an Mitgliedstaaten über die Ausweitung des Instrumentenportfolios, stünden damit zukünftig unter der Aufsicht des Europäischen Parlaments. Vertreter der Kommission sprachen sich deutlich für eine baldige Eingliederung des ESM ins EU-Recht aus, um eine effizientere Entscheidungsfindung sowie eine umfassendere Kontrolle des Mechanismus gewährleisten zu können. Dies sei der nächste Schritt zur Vollendung der Währungsunion, so ein Vertreter der Kommission.
Der ESM selbst sieht keine Eile für eine Integration in das EU-Rechtssystem. Es gehe vor allem um die zukünftige Ausrichtung des Fonds, der sich an der übergreifenden Ausrichtung der Eurozone orientieren sollte: widerstandsfähig bleiben und Stabilität sichern, so ein Vertreter des ESM. Zur weiteren Ausführung der Aufgaben des ESM sei die Eingliederung in das EU-Rechtssystem nicht notwendig – nationale Parlamente legitimieren die Entscheidungen des ESM bereits jetzt. Zudem benötige eine solche Überführung eine umfangreiche Änderung der bisher bestehenden EU-Verträge.
Auch der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD befasst sich mit der Zukunft des ESM. Die mögliche neue Bundesregierung spricht sich für die Eingliederung des ESM in das EU-Rechtssystem aus.
Der DIHK kann sich die zukünftige Ausgestaltung des ESM nach dem Vorbild der Unabhängigkeit des Internationalen Währungsfonds vor-stellen. Die Vergabe von Finanzpaketen sollte nicht durch eine politische Debatte im Europäischen Parlament, sondern viel mehr durch die Geldgeber selbst bestimmt werden. Handlung und Haftung dürfen nicht auseinanderfallen.
(lb)
Den gesamten Bericht aus Brüssel des DIHK, unter anderen mit den Themen EU-Haushalt, Brexit und dem TAXE-Sonderausschuss, können Sie hier lesen.