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DIHK | Wirtschaft warnt vor vorschnell eingeführten neuen Steuern

Wie können und sollen Gewinne in Europa in Zukunft besteuert werden –vor allem solche, die mit digitalen Leistungen erzielt werden? Damit beschäftigt sich derzeit die EU-Kommission intensiv. Der DIHK hatte hierzu zu einer Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Kommission, Bundesfinanzministerium (BMF) und Unternehmen in Berlin eingeladen. Dabei ging es um die überarbeiteten Vorschläge der Kommission für eine konsolidierte, einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer (GKKB) und die aktuellen Ideen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Die Kommission sieht die Chance, ihren GKKB-Vorschlag mittelfristig um Regelungen speziell für die Internet-Wirtschaft zu erweitern.

Das BMF dringt darauf, bei der Besteuerung vor allem von großen Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen schnell zu konkreten Lösungen zu kommen, und zwar im bestehenden System, d.h. ohne Anknüpfen an die Vorschläge zur GKKB. Derzeit könnten in Deutschland bzw. der EU erzielte Gewinne von im Ausland ansässigen Unternehmen in der EU nur in geringem Umfang besteuert werden, weil sie „physisch nicht präsent“ seien. Und die physische Präsenz sei das wesentliche Kriterium für eine steuerlich relevante Betriebsstätte. Die von EU-Kommission und einigen Mitgliedstaaten vorgeschlagene „Ausgleichssteuer“ soll stattdessen an den Umsätzen dieser Unternehmen anknüpfen. Aus Sicht des DIHK werden damit aber neue Fragen aufgeworfen, weil eine völlig neue Systematik der Ertragsbesteuerung eingeführt würde.

Die Unternehmen äußerten bei der DIHK-Veranstaltung erhebliche Bedenken zu den Vorschlägen von Kommission und BMF. Es wurde davor gewarnt, sich mit neu einzuführenden Steuern von den aktuellen OECD-Standards zu entfernen. Dies könne durchaus eine Abwehrgesetzgebung im Ausland in Gang setzen. Damit würde die Gefahr der Doppelbesteuerung erhöht. Zustimmung der Wirtschaft gab es zur Feststellung, dass ein einheitliches Agieren der EU-Mitgliedstaaten – in enger Abstimmung mit der OECD – besser sei als eine Vielzahl von Einzelregelungen. Deutlich wurde auch, dass eine Abgrenzung der digitalen Wirtschaft zur „traditionellen“ keineswegs leicht ist. Sinnvoll wäre es, wenn in Abstimmung mit der OECD geprüft würde, ob und inwieweit eine Erweiterung des Betriebsstätten-Prinzips sinnvoll und machbar ist. Das Thema wird sicherlich bei der Steuerpolitik der neuen Bundesregierung ziemlich weit oben auf der Agenda stehen.

Dr. Rainer Kambeck, DIHK-Bereichsleiter „Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand“

Dieses und weitere Themen finden Sie im aktuellen Bericht aus Brüssel.