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  • 27.10.2010 - 14:09 GMT
  • DIHK
Wirtschaft & Finanzen

DIHK zum Single Market Act

Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, erklärt sich zur Vorlage des „Single Market Act“

„Auch wenn einige Vorschläge für Unternehmen und Verbraucher Belastungsrisiken bergen: Insgesamt gibt die EU-Kommission mit dem „Single Market Act“  einen neuen, starken Impuls für die Vollendung des Binnenmarktes. Positiv bewerten wir vor allem, dass teils schon lange offene Fragen jetzt endlich gemeinsam angegangen werden sollen. So sollen das EU-Patent endlich eingeführt und der Binnenmarkt für Dienstleistungen vorangetrieben werden.
Für kontraproduktiv hielten wir dagegen die Einführung von Sammelklagen. Oder auch wenn bei der öffentlichen Beschaffung künftig weitere allgemeine politische Kriterien, wie z. B. soziale Aspekte und Ziele beachtet werden müssten. Das verteuert öffentliche Aufträge und erschwert die grenzüberschreitende Vergabe.
Für ein Europa, das grenzüberschreitend tätige Unternehmen braucht und will, sollte die Kommission dagegen ihre Pläne für eine Sitzverlegungsrichtlinie wieder aufnehmen und in den Singel Market Act einfügen. Denn: Die EuGH-Rechtsprechung bietet hier nach wie vor keine rechtssichere Basis. Auch durch die Europäische Privatgesellschaft sollte mittelständischen Unternehmen das grenzüberschreitende Geschäft erleichtert werden.
Der Binnenmarkt ist das Herzstück der EU. Europa wird nur dann stark bleiben, wenn die wirtschaftliche Integration für Unternehmen und Bürger seiner Mitgliedstaaten weiter geht. Entscheidend bei den Maßnahmen des SMA ist es, dass die richtige Balance zwischen den Interessen der Wirtschaft, ihrer Unternehmen, den Verbrauchern und der Nachhaltigkeit gefunden wird. Europas Unternehmen stehen im globalen Wettbewerb und unser Wohlstand, unsere soziale Marktwirtschaft und letztendlich auch die Umwelt, können nur gesichert werden wenn die wirtschaftliche Basis stimmt.“