Aktuelles > djb | „Acht von vierzig- das ist ein beschämendes Ergebnis für die Gleichstellung in der EU“

Artikel Details:

Europakommunikation

djb | „Acht von vierzig- das ist ein beschämendes Ergebnis für die Gleichstellung in der EU“

Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg ist im Oktober 2018 teilweise neu besetzt worden. Wieder haben die Mitgliedstaaten der Union die Chance verpasst, für einen deutlich erhöhten Frauenanteil zu sorgen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EU) hat 40 Mitglieder: 28 Richter und Richterinnen, elf Generalanwältinnen und Generalanwälte, plus der Kanzler des Gerichtshofs (bzw. die potentielle Kanzlerin). Aktuell sind, nach teilweiser Neubesetzung im Oktober 2018, nur acht Frauen darunter. Auch zuvor war das prozentuale Verhältnis nicht besser. Die Besetzung der Stellen der Richter*innen und Generalanwält*innen liegt in der Verantwortung der Regierungen der Mitgliedstaaten. Nach Anhörung eines Ausschusses, der die Aufgabe hat, eine Stellungnahme zur Eignung der vorgeschlagenen Bewerber*innen für die Ausübung der fraglichen Ämter abzugeben, wird die Richterin oder der Richter im gegenseitigen Einvernehmen ernannt.

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, erklärt: „Acht von vierzig- das ist ein beschämendes Ergebnis für die Gleichstellung in der EU. Für das höchste Gericht der EU, das eine herausragende Bedeutung hat und das für das Verständnis des Unionsrechts in allen Mitgliedstaaten maßgebend ist, müssen die Mitgliedstaaten verstärkt ihre bestqualifizierten Frauen vorschlagen. Erfreulich ist immerhin, dass die Richter*innen des Gerichtshofs mit Rosario Silva de Lapuerta nun eine Vizepräsidentin gewählt haben.“