djb fordert von litauischer Ratspräsidentschaft, die Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie fortzusetzen
Die Triopräsidentschaft Irland, Litauen und Griechenland hat in ihrem gemeinsamen Programm (1. Januar 2013 bis 30. Juni 2014) die weitere Bearbeitung des Änderungsvorschlages zur Mutterschutzrichtlinie vom 3. Oktober 2008 aufgenommen. Unter irischer Ratspräsidentschaft ist dies nicht gelungen.
Insbesondere Litauen, der EU-Mitgliedstaat, der mit dem 1. Juli 2013 die Ratspräsidentschaft übernommen hat, kommt die besondere Verantwortung zu, noch vor der Wahl des Europäischen Parlaments im Mai 2014 eine Einigung vorzubereiten, die dann spätestens zu Beginn der griechischen Ratspräsidentschaft erzielt werden muss. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bedauert, dass sich Litauen bislang nicht zur Verhandlung des Änderungsvorschlags positioniert hat.
„Der Deutsche Juristinnenbund ist sich bewusst, wie heikel Ausweitungen des Mutterschutzes sind,“ so Ramona Pisal, Präsidentin des djb. „Der djb ringt um eine Position hierzu seit der Vorlage des Änderungsvorschlages vor fast fünf Jahren und zwar ähnlich wie die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament. Nunmehr liegt unsere fundierte Stellungnahme zu diesem geschlechtergleichstellungspolitisch wichtigen Thema vor.“
Der djb befürwortet im Grundsatz den von der Kommission vorgelegten Vorschlag zur Änderung der Mutterschutzrichtlinie. Er erkennt den Änderungsbedarf an, weil nicht in allen weiteren 27 Mitgliedstaaten ein ausreichender Schutz für werdende Mütter und für Mütter unmittelbar nach der Geburt besteht. Noch mehr gilt dies für die Zeit nach Beendigung der jeweiligen nationalen Mutterschutzzeit. Der djb wirbt mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Mütter in diesem Zusammenhang auch für eine stärkere Verantwortung der Väter und begrüßt insoweit die Vorschläge des Europäischen Parlaments. Er findet insbesondere eine obligatorische Vaterschutzzeit im Anschluss an die Geburt sowie die Ermöglichung von Schutzzeiten für Väter im Anschluss an die obligatorischen Schutzfristen und Beschäftigungsverbote des Mutterschutzes nachvollziehbar. Der djb begrüßt außerdem die im Änderungsvorschlag vorgesehene Regelung, dass in den letzten vier Wochen vor der Entbindung eine Anrechnung von schwangerschaftsbedingtem Krankheitsurlaub auf die Mutterschutzzeit nicht erfolgen darf. Hierdurch könnte auch die Situation werdender Mütter in Deutschland verbessert werden.