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djb | „Nein heißt Nein“: Bundesrat billigt Reform des Sexualstrafrechts

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat die vom Deutschen Bundestag am 7. Juli 2016 beschlossene Reform des Sexualstrafrechts gebilligt. Damit sind zukünftig sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person unter Strafe gestellt.

„Für diesen Paradigmenwechsel haben wir seit dem letzten Jahrhundert gekämpft“, so Dagmar Freudenberg, Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), und ergänzt: „Wir werden die Umsetzung in die Rechtspraxis kritisch beobachten und uns für die Implementierung dieses Wertewandels im Sexualstrafrecht in das Bewusstsein der Gesellschaft, also in Bildung und Erziehung, nachhaltig einsetzen.“ Gleichzeitig wird mit diesem Gesetz ein neuer Straftatbestand in das Strafgesetzbuch eingefügt, der die tätliche sexuelle Belästigung unter Strafe stellt. Das verharmlosend sogenannte Grapschen, also das Kneifen in den Po oder in die Brust ohne verbale Beleidigung, ist zukünftig mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht, wenn Betroffene einen Strafantrag stellen.

„Diese Handlungen wurden bislang stets als Kavaliersdelikt angesehen und damit bagatellisiert. Derartige Grenzverletzungen im gesellschaftlichen Umgang werden durch den neuen Straftatbestand unterbunden. Der Wertewandel wird unterstrichen und zukünftig deutlich gemacht, wo die Grenze zur Achtung der Würde eines Menschen und insbesondere der häufig derart belästigten Frauen verläuft“, beschreibt Freudenberg die gesellschaftliche Bedeutung der Reform.

Hintergrund:

2011 hat Deutschland die sogenannte Istanbul-Konvention unterzeichnet, die in Artikel 36 die Vertragsstaaten verpflichtet, nicht einverständliche sexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen. Bisher hat Deutschland die Istanbul-Konvention noch nicht ratifiziert, da die Bereitschaft zur vollständigen Umsetzung von Artikel 36 bislang nicht bestand. Gemeinsam mit sechs anderen Frauenverbänden hat sich der djb im Bündnis „Nein heißt Nein“ für den Paradigmenwechsel eingesetzt. Der Deutsche Bundestag hat die grundlegende Reform am 7. Juli 2016 einstimmig verabschiedet, weil die weiblichen, aber auch viele der männlichen Bundestagsabgeordneten hierfür gekämpft haben, und zwar überfraktionell. Mit der Befassung im Bundesrat und dessen Billigung kann nun die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgen. Am Tag nach der Verkündung tritt das neue Gesetz in Kraft.