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Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit & Verbraucherschutz

DJB | Verabschiedung der europäischen Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Gut, aber nicht gut genug!

Am 13. Juni 2019 hat nun auch der Rat der Europäischen Union die Richtlinie zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige gebilligt. Die Richtlinie ist ein weiterer europäischer Schritt in die richtige Richtung: eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch zeitliche und finanzielle Entlastungen und eine stärker am Grundsatz der Gleichberechtigung orientierte Verteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern. Für Deutschland ist vor allem das Recht auf bezahlte Arbeitsfreistellung für den zweiten Elternteil anlässlich der Geburt eines Kindes hervorzuheben. Weitere Regelungen betreffen den Anspruch auf bezahlte Elternzeit und das Recht auf pflegebedingte Arbeitsfreistellung.

Dennoch ist der Schritt in Richtung Vereinbarkeit sehr viel zaghafter, als zu hoffen war. „Es ist vor allem enttäuschend, dass die im ersten Entwurf der Richtlinie geplante Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldzeit auf vier Monate nicht verabschiedet wurde. Gerade in Deutschland hätte die Ausweitung der Partner*innenmonate die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter und damit die Vereinbarkeit deutlich gefördert.“, kritisiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig.

Die in der Richtlinie vereinbarten Mindestanforderungen sind innerhalb von drei Jahren im deutschen Recht zu implementieren. Der djb ruft die Bundesregierung in seiner aktuellen Stellungnahme dazu auf, nicht nur die Anforderungen der Richtlinie umzusetzen, sondern die Chance zu nutzen, über diese Mindestanforderungen hinauszugehen. „Deutschland sollte innerhalb der EU gleichstellungspolitisch zum Vorbild werden!“, fordert die Präsidentin des djb.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt Einfluss auf aktuelle rechts- und sozialpolitische Fragestellungen. Ziel ist die Förderung der Wissenschaft durch Fortentwicklung des Rechts, unter anderem auf dem Gebiet der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau in Gesellschaft, Beruf und Familie sowie der rechtlichen Absicherung der Lebenssituation von Kindern und alten Menschen. Dazu erarbeiten Ständige und Nichtständige Kommissionen des djb Stellungnahmen und Rechtsgutachten zu aktuellen Themen. Hierzu arbeitet der djb mit anderen Vereinigungen auch auf europäischer und internationaler Ebene zusammen.