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  • 27.04.2011 - 14:49 GMT
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Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit & Verbraucherschutz

dlv: Lebensmittelinformationsverordnung – Zugeständnisse für Lebensmittelhandwerk und Direktvermarktung

Anlässlich der Positionierung des EU-Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Reform der Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung am 18. April äußert sich die Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbands, Brigitte Scherb:

„Wir freuen uns, dass es mit der Lebensmittelinformationsverordnung vorangeht. Auch wenn wir im Einzelnen noch Abstimmungsbedarf sehen, gehen die Vorschläge zu der Verordnung in die richtige Richtung. Wir sind erleichtert, dass die Änderungsanträge unter anderem zu handwerklich hergestellten Produkten und Lebensmitteln zum sofortigen Verbrauch eine Mehrheit im Parlament gefunden haben. Diese Ausnahmeregelungen sind für unsere landwirtschaftlichen Erzeugerinnen und Hofladenbesitzerinnen überlebenswichtig und mit den Anforderungen an die Verbraucherinformation und den Verbraucherschutz vereinbar.“
Das von Bundesministerin Ilse Aigner eingeführte „1 plus 4 Modell“ könnte schon bald von einer EU-weiten verpflichtenden Nährwertkennzeichnung abgelöst werden. Der Deutsche LandFrauenverband spricht sich insbesondere mit Blick auf Lebensmittel mit einer hohen Verarbeitungstiefe für eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung aus. Kennzeichnungsregelungen für Lebensmittelimitate und Transfettsäuren seien ebenso notwendig, heißt es.
„Bei der konkreten Ausgestaltung der Kennzeichnungspflicht muss der Anspruch einer möglichst umfassenden und alltagstauglichen Verbraucherinformation gelten, möglichst ohne einzelne Lebensmittel oder Lebensmittelgruppen zu diskriminieren“ führt die dlv-Präsidentin aus. So wären die Angaben in Kalorien anstatt in Kilojoule der praktikable Weg, wie auch Portionsangaben und die Orientierung am Richtwert für die Tageszufuhr, weil dann nicht kompliziert umgerechnet werden müsse, wird weiter erklärt. Einen zusätzlichen Abdruck des Brennwertes auf der Vorderseite der Verpackung hält der Deutsch LandFrauenverband allerdings nicht für zwingend erforderlich.
Bedenken wie sie von verschiedenen Seiten bereits bei der Herkunftsbezeichnung geäußert wurden, teilt der Deutsche LandFauenverband. „Wir haben schon in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung wegen der arbeitsteiligen und länderübergreifenden Produktionsprozesse an der Praxistauglichkeit scheitern könnte. Bis heute haben wir keine belastbaren Fakten über die Machbarkeit, hier muss schnellstens nachgearbeitet werden.“ fordert die dlv-Präsidentin vehement und hofft, dass trotz der Unklarheiten bei der Herkunftsbezeichnungen das Parlament, der Rat und die Kommission zu einer Einigung noch vor der Sommerpause kommen werden.