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DRV | Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie

Mit dem neuen Reiserecht ändern sich vom 1. Juli 2018 an Umfang und Gestaltung der vorvertraglichen Informationspflichten. Reiseveranstalter und Vertriebsstelle haben künftig nebeneinander umfangreiche Informationspflichten gegenüber dem Kunden. Damit die Umstellung gelingt, hat der Deutsche ReiseVerband (DRV) eine weitere konkrete Handlungsempfehlung zum neuen Reiserecht veröffentlicht. Die zweite Handlungsempfehlung für Veranstalter informiert schwerpunktmäßig zum Thema „Informationspflichten“. Wichtig dabei für Reiseveranstalter: Bei der derzeit laufenden Katalogerstellung für die Sommersaison 2018 sind bereits die neuen Vorschriften zu beachten, da die Kataloge in der Regel auch Reisen mit Buchungsdatum ab 1. Juli 2018 enthalten werden.

Das neue Reiserecht – die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht – tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Die Handlungsempfehlungen sind Teil der Informationsreihe „Neues Reiserecht – Fit für die Praxis“, mit der der DRV seinen Mitgliedern bei der Umstellung auf das neue Reiserecht mit Rat und Tat zur Seite steht. In den kommenden Monaten folgen weitere Expertentipps mit Empfehlungen rund um die Vorbereitung und Anwendung der neuen Vorschriften. Jede Handlungsempfehlung unterscheidet jeweils zwischen den Anforderungen an die Reiseveranstalter einerseits, und den Anforderungen an den Reisevertrieb andererseits.

Einsehbar sind aktuell drei Dokumente. Davon richtet sich eines an Reisebüros und zwei an Reiseveranstalter. Die nächste Handlungsempfehlung für den Reisevertrieb erscheint in Kürze. Neben den Expertentipps mit den Handlungsempfehlungen wird der DRV seinen Mitgliedern weitere hilfreiche Praxistipps und Checklisten zur Verfügung stellen. Diese werden gerade erarbeitet. Der DRV hatte bereits im vergangenen Jahr Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen über 60 Branchenexpertinnen und -experten die Auswirkungen der neuen Rechtslage auf die Branche analysiert haben. Daraus wurden Empfehlungen für die Umsetzung in der Praxis abgeleitet, die nun der Reisebranche an die Hand gegeben werden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Torsten Schäfer, Leiter Kommunikation, presse [at] drv.de.