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DRV | Umsetzung der EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb

Mit der am heutigen Mittwoch, 31. Mai 2017 abgeschlossenen öffentlichen Anhörung hat der Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie eine weitere Hürde genommen. In der zweistündigen Veranstaltung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages wurden die unterschiedlichen Facetten des Gesetzes beleuchtet. In der Diskussion ging es schwerpunktmäßig um die Frage, wie man Honorarberatung und Maklertätigkeit voneinander trennen kann. Auch der Art und dem Umfang der Beratungsleistung beim Fernabsatz wurde bei der Anhörung besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Dagegen hat das Thema Vertrieb von Annexversicherungen – etwa über Reisebüros – in der Ausschussberatung nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Dies interpretiert der Deutsche ReiseVerband (DRV) als positives Zeichen für die Reisebranche. Nach Ansicht des Branchenverbandes deutet alles darauf hin, dass die Koalition die maßvollen Regelungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung nicht über den Haufen werfen wird sondern eher noch an der ein oder anderen Stelle zugunsten des Vertriebs nachjustieren könnte. Die Branche kann zuversichtlich sein, dass Reiseversicherungen weiter im Reisebüro vertrieben werden und Urlauber damit auch künftig ihre Auszeit vom Alltag mit vollem Reiseschutz genießen können. Aus Sicht des DRV handeln Bundestag und Bundesregierung mit Augenmaß und zeigen, dass sie Verbraucherschutz- und Brancheninteressen im Auge haben.