DSGV: Bankenunion nur ohne Zugriff auf deutsche Einlagensicherung
Eine europäische Bankenunion ist für die deutsche Sparkassen-Finanzgruppe nur denkbar, wenn ein europäischer Zugriff auf die Finanzmittel der deutschen Einlagensicherungssysteme dauerhaft und endgültig ausgeschlossen wird.
„Wir wollen unsere besonders leistungsfähige Institutssicherung beibehalten und weiterhin nicht nur alle Einlagen, sondern die gesamte Geschäftsverbindung zu den Kunden schützen. Deshalb lehnen wir es ab, unsere Sicherungsmittel an einen europäischen Topf abzugeben und damit riskante Geschäfte von Groß- oder Investmentbanken abzusichern“, sagte der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon, bei der Pressekonferenz seines Verbandes anlässlich der Herbsttagung von Internationalem Währungsfonds und Weltbank in Tokio. Dabei tröste auch die Relativierung der EU-Kommission nicht. „Ein verpflichtender Kredit an ein ansonsten nicht mehr leistungsfähiges ausländisches Einlagensicherungssystem ist gleichbedeutend mit: Geld weg.“
Fahrenschon kritisierte zudem, dass die EU-Kommission Europa ausgerechnet über eine Bankenunion neue Impulse geben wolle. „Jeder weiß, dass wir über eine Bankenunion nur deshalb sprechen, weil einige Länder schnell Bankenrekapitalisierungen aus gemeinschaftlichen Töpfen haben wollen und weil dies ohne eine Änderung der europäischen Verträge möglich gemacht werden soll.“ Tatsächlich sei aber eine Vertiefung der Europäischen Union nur über eine Fiskalunion, eine verstärkte Wirtschaftsunion und eine Politische Union möglich. Dies setze aber Änderungen am Gemeinschaftsrecht und damit eine breite Einbindung der Wahlbevölkerung und der Parlamente voraus.
Fahrenschon unterstützte hingegen Pläne der EU-Kommission, für die von Banken ausgehenden Risiken Restrukturierungsfonds aufzulegen und so Steuerzahler vor einer Inanspruchnahme zu schützen. „Man muss aber wissen, dass ein solches ´Versicherungssystem´ nur von systemrelevanten Banken in Anspruch genommen werden kann. Es sollte auch von den potenziell Begünstigten finanziert werden.“ Fahrenschon schlug dazu vor, bei systemrelevanten Banken die durch die implizierte Staatshaftung entstehenden Refinanzierungsvorteile zumindest teilweise abzuschöpfen. In Deutschland gebe es ein solches System prinzipiell schon.
Zugleich sprach sich der DSGV-Präsident für eine Verstärkung der europäischen Bankenaufsicht aus. Sie müsse aber effektiv organisiert sein. „Es ist nicht klug, die EZB mit der Kontrolle über alle 6.200 Banken der Währungsunion zu belasten und den Graben zwischen Ländern der Währungsunion und reinen EU-Ländern zu vertiefen.“ Die EZB müsse vielmehr bei den wirklich gefährlichen, grenzüberschreitend tätigen Banken und bei den hilfsbedürftigen Instituten „Freiraum und Biss“ haben. Deshalb sollte die Aufsicht für die nur national oder gar regional tätigen Institute bei den nationalen Aufsehern verbleiben.
Fahrenschon schlug vor, die bereits fast vollständig ausverhandelte EU-Einlagensicherungsrichtlinie schnell zu verabschieden. Sie verpflichtet alle Mitgliedsländer, in eigener Verantwortung leistungsfähige Sicherungssysteme aufzubauen.