DSGV | DSGV-Präsident Schleweis: EU-Kommission darf bewährte Institutssicherungssysteme nicht durch die Hintertür gefährden
Die jüngsten Pläne der EU-Kommission zur Vereinheitlichung der Bankenabwicklung bedrohen die bestehenden gut funktionierenden Institutssicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Das hat der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes Helmut Schleweis mit Blick auf die heute vorgelegten Vorschläge der Kommission zur CMDI-Review deutlich gemacht: „Sparerinnen und Sparer wollen, dass ihr Geld sicher und gut geschützt ist. Deshalb vertrauen sie es den Sparkassen an. Die Institutssicherung dient den Einlegern ebenso wie den Instituten. Dieses Prinzip darf nicht angetastet werden.“
Die nun vorgelegten Vorschläge zur CMDI-Reform würden die Hürden für vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Instituten unnötig in die Höhe schrauben. Zeitnahe und sinnvolle Stabilisierungsmaßnahmen zur Abwendung eines Problemfalles wären künftig nicht mehr wie bisher möglich. Damit würde das CMDI-Review genutzt, um die europäische Einlagensicherung (EDIS) durch die Hintertür einzubringen.
Die aktuellen Entwicklungen bei einigen US-Banken sowie bei der Großbank Credit Suisse hätten gezeigt, dass es sinnvoll ist, die mögliche Abwicklung von Banken sorgfältig zu planen. Schleweis: „Es muss darum gehen, solche Institute, die nach europäischem Maßstab groß sind, im Ernstfall behördlich sicher und effizient abzuwickeln. Hier gibt es Handlungsbedarf für die EU-Kommission. Das darf aber nicht dazu führen, die Institutssicherung und das erfolgreiche Geschäftsmodell regional ausgerichteter Verbünde in Frage zu stellen.“ Für kleine und mittelgroße Institute darf die Abwicklung nicht zum Standardfall werden. Schleweis: „Aus unserer Sicht ist klar: Bewährte Institutssicherungssysteme gewährleisten die beste Krisenprävention. Risiken für Finanzstabilität liegen bei internationalen Finanzkonzernen. Darauf muss der Abwicklungsmechanismus ausgerichtet werden.“
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