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DSGV | Europäische Zwangsvergemeinschaftung der Einlagensicherung ist realitätsfern

Als Konsequenz aus den beschlossenen Rettungsmaßnahmen für die italienische Bank Monte dei Paschi di Siena hat der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon, das Konstrukt einer zwangsvergemeinschafteten Einlagensicherung in der Europäischen Union für unrealistisch erklärt. Die Pläne der EU- Kommission sollten daher eingestellt werden.

Die gültigen Regeln der europäischen Bankenunion zur Bankenabwicklung und Beteiligung von Gläubigern würden in Italien nach einer politischen Abwägung aus einer nationalen Interessenlage heraus nicht angewandt. „Die Maßnahmen zur Bankenstabilisierung in Italien zeigen deutlich, dass nationale Interessen auch in der EU bei Kreditinstituten entscheidend sind. Folgerichtig gehört auch die wesentliche Verantwortung auf die Ebene der einzelnen EU-Staaten. Das betrifft insbesondere die Einlagensicherungssysteme“, sagte Fahrenschon.

Fahrenschon wies darauf hin, dass sich in dem ersten großen Anwendungsfall auch die Regeln der Bankenunion als nicht realistisch erwiesen hätten. Das werfe Fragen auf, ob das Konzept einer europäischen Bankenunion tatsächlich in der bisher vorgesehenen Form zukunftstauglich sei.

Die Sparkassen-Finanzgruppe plädiert weiterhin für ein Höchstmaß an Sparerschutz durch EU-weit einheitlich hohe Standards für den Sparerschutz, die von jedem Sicherungssystem in Eigenverantwortung erfüllt werden. Die Vorgaben wurden 2014 vom EU-Gesetzgeber beschlossen und gelten seit Juli 2015 für alle Sicherungssysteme in der Europäischen Union.

Für weitere Informationen:

Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Charlottenstraße 47, 10117 Berlin Tel. +49 30 20225 5115; Fax. +49 30 20225 5119, presse@dsgv.de www.dsgv.de