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  • 29.01.2014 - 14:42 GMT
  • DSGV
Wirtschaft & Finanzen

DSGV: Fahrenschon kritisiert Trennbanken-Entwurf und fordert höhere Mindestgrenze

„Bei der Umsetzung des Trennbanken-Ansatzes auf EU-Ebene sind eine ordentliche Mindestgrenze von 90 Mrd. Euro und eine Berücksichtigung der Zusammenarbeit in Verbundstrukturen unerlässlich“, forderte Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), nach der Präsentation des EU-Kommissions-Entwurfs zum Trennbankengesetz.

Ein Trennbankensystem könne zwar nach Auffassung des DSGV förderlich für die Finanzmarktstabilität sein, allerdings nur wenn es richtig konstruiert ist. Voraussetzung ist, dass der EU-Vorstoß wirksam auf solche Institute zugeschnitten werde, die als zu groß zum Scheitern (too-big-to-fail) gelten. Angebracht ist eine Mindestgrenze von 90 Mrd. Euro Bilanzvolumen, wie sie das deutsche Trennbankengesetz beinhaltet.

Zudem müsse laut Fahrenschon die EU-Kommission besser als bisher darauf achten, dass Finanzverbünde wie die Sparkassen-Finanzgruppe auch weiterhin arbeitsteilig zusammenarbeiten können: „Zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland haben eine Geschäftsbeziehung zur Sparkassen-Finanzgruppe. Sie erwarten auch in Zukunft das komplette Finanzdienstleistungsspektrum aus einer Hand, und zwar in den allermeisten Fällen von ihrer Sparkasse am Ort.“

Um ein reibungsloses Funktionieren der Verbundzusammenarbeit weiterhin zu gewährleisten, dürfen Geschäfte zwischen lokalen Sparkassen und ihren spezialisierten Zentralinstituten sowie Fondsanbietern in keinem Fall unter die Abtrennung fallen. Die Kommission muss daher Verbundgeschäfte einschließlich der dafür notwendigen Absicherungsgeschäfte uneingeschränkt der Hauptbank-Tätigkeit zurechnen.

Kritik übte Fahrenschon auch daran, dass das EU-Vorhaben sowohl bei zusätzlich vorgesehenen Großkreditgrenzen zwischen Kreditinstituten als auch bei Fragen eigentumsrechtlicher Beziehungen den nachweislichen Stärken der dezentralen Finanzverbünde wie der Sparkassen-Finanzgruppe in keiner Weise gerecht werde.