DSGV fordert differenzierte Umsetzung von Basel III in Europa
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat das heute durch die EU-Kommission vorgelegte Regulierungspaket zur Umsetzung von Basel III kritisiert. „Hier werden alle Institute über einen Kamm geschoren, unabhängig davon, welche Risiken ihr Geschäftsmodell hat und welchen Beitrag zur Stabilität des Finanzsystems sie leisten“, sagte das Geschäftsführende Vorstandsmitglied Karl-Peter Schackmann-Fallis heute in Berlin.
"Die pauschale Anhebung der Eigenkapitalanforderungen für alle Institute in der EU und deren Geschäfte, ist der falsche Weg, um die notwendigen Lehren aus der Finanzkrise zu ziehen. Dadurch werden ohnehin bereits überregulierte Bereiche wie z. B. das klassische Kreditgeschäft, gegenüber den risikoreicheren Handels- und Kapitalmarktaktivitäten weiter benachteiligt", so Schackmann-Fallis. Dabei seien es gerade hochriskante Kapitalmarkttransaktionen einzelner, meist grenzüberschreitend agierender Banken und Nicht-Banken – oft ohne Bezug zur Realwirtschaft – gewesen, die das Finanzsystem an den Rand des Abgrunds gebracht hätten.
"Hier wird an den falschen Stellschrauben gedreht. Richtig wäre eine stärker am tatsächlichen Risiko der Geschäfte ausgerichtete Regulierung, die das bestehende Ungleichgewicht in der Behandlung von Kreditrisiken und Handelsrisiken beseitigt." Daneben sei auch eine effektive Regulierung und Beaufsichtigung systemrelevanter Finanzinstitute notwendig. Die hierzu jüngst getroffenen Beschlüsse des Financial Stability Board (FSB) wiesen hier den richtigen Weg.
Kritisch sieht der DSGV auch den Vorschlag der Kommission, die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln per EU-Verordnung umzusetzen. "Damit werden die nationalen Gesetzgeber faktisch von allen Entscheidungen und Weichenstellungen, die dazu jetzt und in Zukunft getroffen werden, ausgeschlossen. Unterschiede in den nationalen Wirtschafts- und Bankenstrukturen fallen damit unter den Tisch", sagte Schackmann-Fallis. Dabei habe sich gerade das dreigliedrige Bankensystem mit seinen unterschiedlichen Rechtsformen und Ausrichtungen in der Krise bewährt. Nur eine Umsetzung im Wege einer EU-Richtlinie lasse genügend Spielraum für den nationalen Gesetzgeber, um diesen Gegebenheiten angemessen Rechnung zu tragen.
"Seit den jüngsten Stresstest-Erfahrungen mit der Europäischen Bankaufsichtsbehörde EBA, die für einen Großteil der Umsetzung der jetzt vorgelegten EU-Verordnung unmittelbar zuständig sein wird, wissen wir, was es heißt, zentralistisch ohne Rücksicht auf nationale Besonderheiten vorzugehen. Ein solches Vorgehen trägt weder zur Stärkung der Widerstandskraft des Finanzsektors noch zur Vertrauensbildung bei der Bevölkerung und den Märkten bei", stellte Schackmann-Fallis abschließend fest.