Aktuelles > DSGV: SEPA-Umstellung – Sparkassenkunden können bis 2016 Kontonummer und Bankleitzahl weiter verwenden

Artikel Details:

  • 15.02.2012 - 13:17 GMT
  • DSGV
Wirtschaft & Finanzen

DSGV: SEPA-Umstellung – Sparkassenkunden können bis 2016 Kontonummer und Bankleitzahl weiter verwenden

Die deutschen Sparkassen werden bei der Umsetzung der gestern im EU-Parlament befürworteten SEPA-Verordnung den rechtlichen Rahmen voll ausschöpfen und ihren Kunden bis mindestens 2016 die Möglichkeit anbieten, weiterhin die deutsche Kontonummer und Bankleitzahl für Beauftragung von SEPA-Zahlungen zu verwenden. Auf diese Weise wollen Sparkassen ihren Kunden die Umstellung auf die neuen SEPA-Bezahlverfahren, die ab 2014 verbindlich sind, erleichtern.

Darüber hinaus begrüßt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), dass sich das europäische Parlament auf das spätere und einheitliche Datum 1. Februar 2014 für die Abschaltung der nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften festgelegt hat. Damit wurden die ursprünglich geplanten früheren und mehrstufigen Abschalttermine der bisher verwendeten Zahlverfahren verworfen.

„Es zeichnet sich ab, dass nunmehr erhebliche Erleichterungen für die Kunden erreicht wurden. So können Kunden zunächst weiterhin die deutsche Kontonummer und Bankleitzahl verwenden“, sagte Werner Netzel, Geschäftsführendes Vortandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Zudem hätten die Kunden Klarheit und ausreichend Zeit, die notwendigen Umstellungen vorzunehmen.

Die neue EU-Verordnung, die vom EU-Parlament verabschiedet wurde und nun noch vom EU Rat bestätigt werden muss, erlaubt es Kreditinstituten, vom Kunden weiterhin bis 2016 die deutsche Kontonummer und Bankleitzahl für die Beauftragung von Zahlungen zu akzeptieren und sie eigenständig in die neuen Kundenkennungen IBAN und BIC umzurechnen. Sparkassen werden von dieser sogenannten „Konvertierungslösung“ Gebrauch machen, um ihren Kunden die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren so bequem wie möglich zu gestalten.

Darüber hinaus hat sich der DSGV bereits frühzeitig für eine gesetzliche Unterstützung für den rechtssicheren Übergang bestehender Einzugsermächtigungen auf SEPA-Lastschriftmandate eingesetzt. Dies hat der EU-Gesetzgeber nun in der Verordnung berücksichtigt. Damit wird die notwendige Rechtssicherheit geschaffen, dass bereits bestehende Lastschrifteinzugsermächtigungen für die neuen SEPA-Lastschriften weiter verwendet werden können. „Das ist eine erhebliche Erleichterung für alle Unternehmen wie zum Beispiel Energieversorger, Telekommunikationsanbieter, Zeitungsverlage und Vereine, die heute schon das deutsche Lastschriftverfahren nutzen“, so Werner Netzel, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV.

Die Sparkassen werden ihre Kunden durch umfangreiche Serviceleistungen beim Übergang auf die neuen SEPA-Verfahren unterstützen, damit die Kunden ihre Zahlungen so bequem wie bisher ausführen können. Zudem sollen z. B. bereits bestehende Daueraufträge automatisch auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt werden.