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  • 12.09.2013 - 11:15 GMT
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Wirtschaft & Finanzen

DSGV wirft EU-Kommission vor, EU-Vorschlag zur Bankenabwicklung verletze das Demokratieprinzip

Einen Versuch zur Aushöhlung der demokratischen Gewaltenteilung hält der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon der EU-Kommission vor. Wenn die Kommission selbst die Entscheidungen zur Restrukturierung oder gar Abwicklung systemrelevanter Banken trifft, verletzt sie die Budgetrechte nationaler Parlamente und damit demokratische Grundprinzipien in Europa.

Nach Einschätzung Fahrenschons handelt es sich bei Abwicklungsfragen im Zweifel um tiefgreifende Entscheidungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit direkte oder indirekte Auswirkungen auf nationale Haushalte haben. „Für jeden europäischen Demokraten muss es ausgeschlossen sein, dass eine europäische Exekutive direkt gewählten nationalen Parlamenten wie dem Deutschen Bundestag Vorgaben macht, wie Haushaltsmittel einzusetzen sind oder ihnen grundlegende wirtschafts- und finanzpolitische Weichenstellungen abnimmt. Die Europäische Kommission will sich Kompetenzen verschaffen, die ihr in einer funktionierenden Demokratie nicht zustehen können“, sagte Fahrenschon. Er begrüße, dass dies jetzt der Juristische Dienst des Europäischen Rates in aller Klarheit festgestellt habe. Danach sei auch klar, dass eine solche Kompetenz auch bei der Europäischen Zentralbank nicht angesiedelt werden könne.

Eine Entscheidung zur Abwicklung von Kreditinstituten kann nach Ansicht Fahrenschons nur durch eine nationale Aufsichtsbehörde getroffen werden, die direkt der demokratischen Kontrolle durch das nationale Parlament untersteht. Bei grenzüberschreitend tätigen, systemrelevanten Banken müssten mehrere nationale Aufsichtsbehörden in einem Netzwerk zusammenarbeiten.