EBSH: Appell an die Regierungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Die Europäische Bewegung Schleswig-Holstein (EBSH) fordert die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten auf, das Ergebnis der Europawahl zu respektieren.
„Das Zögern der Regierungen aus parteitaktischen Gründen ist für die Bürger unerträglich“, kritisierte Ernst Johansson, Präsident der EBSH. Dieses Verhalten fördere nur die Vorbehalte gegen die EU und damit das Anwachsen der EU-skeptischen Bewegungen.
Nach dem Vertrag von Lissabon soll der Europäische Rat dem Europäischen Parlament einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vorschlagen. Er soll dabei das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament berücksichtigen (Art. 17 Abs. 7). Die Parteien haben daraufhin zum ersten Mal bei einer Wahl zum Europäischen Parlament Spitzenkandidaten gewählt. Die Politiker in den Mitgliedsstaaten haben – so auch besonders in der Bundesrepublik Deutschland – mit dieser neuen, das Europäische Parlament und damit die Demokratie in der EU stärkenden Regelung geworben.
Die Europawahl am 25. Mai hat der EVP und damit deren Spitzenkandidaten Jean-Claude Junker einen Anspruch auf Berücksichtigung gebracht. Jean-Claude Junker hat nach wenigen Tagen nach der der Wahl von einer großen Mehrheit der Abgeordneten die Unterstützung als Kommissionspräsident gefunden. Wenn der Rat ihn kurzfristig dem Europäischen Parlament vorschlagen würde, zeige dies, dass die EU handlungsfähig ist und sich an ihre Verträge halte, so Johansson.
Die Europäische Bewegung Schleswig-Holstein appelliert daher an den Europäischen Rat – und in ihm an die Bundesregierung –, unverzüglich zusammenzutreten und Jean-Claude Junker für das Amt des Kommissionspräsidenten vorzuschlagen. Alles andere wäre ein Verrat an den Wählern, die sich für Parteien ausgesprochen haben, die die Europäische Union bejahen, so Johansson.