Ein starkes soziales Europa – aber wie? Online-Stakeholderdialog zum Aktionsplan Säule sozialer Rechte
Wir leben in Zeiten einer doppelten gesellschaftlichen Transition – ökologisch und digital. Wie die Europäische Union in diesem Wandel Chancen und Schutz für die EU-Bürgerinnen und -Bürger organisieren kann, ist Thema der Mitteilung „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“, zu der die EU-Kommission noch bis Ende November Stellungnahmen von Interessengruppen einholt. Am 10. November nutzten mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen den Austausch mit EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und den Spitzenverbänden im Rahmen einer hybriden Diskussionsveranstaltung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, die die Präsidentin der Europäischen Bewegung Deutschland (EBD), Dr. Linn Selle, moderierte.
In ihrer Begrüßung erinnerte Selle daran, dass wirtschaftliche und soziale Integration in einer Sozialen Marktwirtschaft zusammengehören. Auch die Ende Oktober beschlossene neue EBD-Politik bilde diesen Ansatz ab: „Nur ein Europa, das die Freiheiten des Binnenmarktes mit der Solidarität und dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach sozialer Sicherheit zusammendenkt, wird das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürgern zurückgewinnen.“ Über Wege, dieses Ziel zu erreichen, gebe es innerhalb der EBD unterschiedliche Positionen. Die Diskussionsveranstaltung biete die Möglichkeit, den Wettstreit der Ideen konstruktiv auszutragen – dafür werde das Netzwerk zukünftig Foren bieten.
In ihren Eingangsstatements lieferten Schmit und Heil Hintergründe zur Europäischen Säule sozialer Rechte, die die Basis für die Mitteilung bildet. Schmit verdeutlichte die Notwendigkeit gemeinsamer sozialer Ziele unter den EU-27 gerade in Krisenzeiten. Für Themen wie diese sei das Rechtsetzungsinstrument der EU-Richtlinie erfunden worden: Es gebe die Richtung vor; die Mitgliedstaaten erarbeiteten individuellen Wege, dieses Ziel zu erreichen. Heil erläuterte, dass in der Sozialen Marktwirtschaft bürgerliche Freiheitsrechte und soziale Bürgerrechte zusammengehören: „Wir organisieren nicht nur Freiheit vor dem Staat, sondern schaffen Voraussetzungen für Freiheit durch den Staat.“ Beide Elemente seien für ein funktionierendes gesellschaftliches Zusammenleben notwendig.
Über das Verhältnis von wirtschafts- und sozialpolitischen Förderinstrumenten in der EU ging es anschließend bei den Erstkommentaren der Vertreterinnen und Vertreter von Spitzenverbänden. Aus Arbeitgeberperspektive warnte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Steffen Kampeter vor zu viel staatlicher Einmischung in beschäftigungspolitische Belange: Weder die EU- und häufig auch nicht die nationalstaatliche Ebene seien hier zuständig, sondern die Sozialpartner. Dem stimmte Reiner Hoffmann, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im Grundsatz zu – allerdings gelte der Grundsatz nur bei ausreichender Tarifbindung. Da diese in einigen Mitgliedstaaten aber unter 20 Prozent liege, könne ein Tarifabschluss allein nicht das Ziel europaweiter Mindestsicherung sein. Hier gab es Unterstützung von der Vizepräsidentin des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Prof. Dr. Ursula Engelen-Kefer. Sie plädierte für einen europäischen Mindestlohn in Höhe von 60 Prozent des Mittleren Einkommens im jeweiligen EU-Mitgliedstaat. Auch der Hauptgeschäftsführer vom Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) Dr. Klaus-Peter Stiller sprach sich für ein starkes soziales Europa aus – dies führe aber nicht über einen Aktionsplan für eine soziale Säule, sondern eher über einen Aktionsplan für schnelles Wachstum.
Nur ein Teil der Kommentare und Fragen, die die Teilnehmenden im Chat an das Panel richteten, konnte im Anschluss auch andiskutiert werden. Die Konsultation läuft noch bis zum 30. November 2020. Mit der Veröffentlichung des Aktionsplans zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte ist im Januar zu rechnen.