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Landwirtschaft & Fischerei

EU-Agrarministerrat darf nicht auf Zeit spielen | DBV zu Agrifish Ergebnissen am 14. März

DBV spricht sich aus für den Bedarf weiterer Flankierungen der vorgeschlagenen Maßnahmen aus der Tagung des Rats Landwirtschaft und Fischerei am 14. März.

(DBV) Die Ergebnisse des EU-Agrarministerrates vom 14. März 2016 zu den Agrarpreisen und -märkten gehen nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in die richtige Richtung, greifen aber zu kurz. Sie werden bei Weitem nicht ausreichen, um der Gefahr von Strukturbrüchen durch die äußerst angespannte Marktsituation zu begegnen. Unverändert sieht der DBV die Notwendigkeit für ein zweites europäisches Unterstützungspaket. Die Milchbauern und Schweinehalter werden die Preiskrise nicht ohne eine ambitionierte Unterstützung überstehen können, betonte der DBV.

Die von EU-Agrarkommissar Phil Hogan vorgeschlagene freiwillige Mengensteuerung im Milchmarkt könne allenfalls als Aufforderung an den Sektor verstanden werden, die derzeitige Ausgestaltung der Lieferbeziehungen zu überarbeiten. Dafür bedarf es jedoch keiner staatlichen Begleitung, stellte der DBV fest. Schon heute haben Landwirte und ihre Molkereien über die Ausgestaltung von Verträgen, Satzungen und Milchlieferordnungen die Möglichkeit, auch kurzfristig modernere Vereinbarungen zu Erzeugerpreisen und Anlieferungsmengen abzuschließen. Dazu hat sich der DBV-Fachausschuss Milch in der vergangenen Woche positioniert.

Grundsätzlich sieht der Bauernverband die Notwendigkeit, dass die künftigen Lieferbeziehungen so ausgestaltet werden, dass die Milchbauern eine größere Verlässlichkeit zum Milchpreis und die Molkereien eine größere Planungssicherheit bei den Milchmengen erhalten. Die politischen Entscheidungsträger müssten beachten, so der DBV, dass die Volatilität des Weltmarktes nicht grundsätzlich in der EU oder durch Änderungen der Lieferbeziehungen von Einzelunternehmen beeinflusst werden kann. Die spürbare Anhebung der Interventionsmengen für Magermilchpulver und Butter erhält kurzfristig Bedeutung. Der Einstieg in das Ausschreibungsverfahren wird verzögert, so dass Preiseinbrüche für diese beiden Produkte abgemildert werden, stellte der DBV fest.

Ebenfalls entspricht die kurzfristige Anhebung der Obergrenze von einzelstaatlichen Beihilfen auf 15.000 Euro pro Jahr einer Forderung des DBV. Dies muss nun von der Bundesregierung im Sinne der Tierhalter genutzt werden. Neben diesen Maßnahmen ist aus Sicht des DBV notwendig, dass die EU weiterhin an der Erschließung von Absatzmärkten in wertschöpfungsstarken Drittländern mitwirkt. Der von der EU-Kommission vorgeschlagene begleitende Einsatz eines Systems von Exportkrediten ist deshalb notwendig und richtig, so der Bauernverband.

Passend dazu auch unser EBD De-Briefing vom 15. März mit Herrn Rolf Burbach vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Ergebnisse des Briefings finden sie hier.