EU-Vertragsrecht: vzbv warnt vor Abenteuer zum Schaden der Verbraucher
Komplizierte Regeln und finanzielle Belastungen wären die Folgen.
Bundeskanzlerin Merkel soll sich in der EU dafür einsetzen, die Pläne für ein einheitliches Vertragsrecht auf Eis zu legen. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und warnt vor einem zivilrechtlichen Abenteuer zum Schaden der Verbraucher. "Europa würde komplizierter. Das wäre Wasser auf die Mühlen der Euro-Skeptiker", warnt Vorstand Gerd Billen. Am Dienstag will EU-Justizkommissarin Viviane Reding ihren Entwurf für ein einheitliches europäisches Vertragsrecht vorstellen.
Die Kommission will ein "fakultatives Vertragsrechtsinstrument" schaffen, das neben die bestehenden Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten treten und wahlweise von den Vertragsparteien angewendet werden soll. Nach Auffassung des vzbv hat dies keinen Mehrwert für Verbraucher, verkompliziert die Rechtslage und wird kostenträchtigen Beratungsbedarf zur Folge haben. Mit dieser Skepsis ist der vzbv nicht alleine. Von 96 deutschsprachigen Stellungnahmen, die im Rahmen des Konsultationsprozesses abgegeben wurden, sprechen sich nur acht ohne Vorbehalte für das Projekt aus. 74 lehnen das Vertragsrecht grundsätzlich ab.
Nebeneinander nationaler Regelungen kein Kernproblem des Binnenmarktes
Vordergründiges Ziel der EU-Kommission ist es, den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern. Der vzbv ist skeptisch: "Uns überzeugt weder die Diagnose noch die Lösung. Keine Verbraucherorganisation in Europa hält das Nebeneinander nationaler Regelungen für ein Kernproblem des Binnenmarktes", so Billen. Tatsächlich gaben einer aktuellen Eurobarometer-Studie zufolge 80 Prozent der befragten Unternehmen an, die Harmonisierung von Vertragsrechten habe nur einen geringen oder gar keinen Einfluss auf deren grenzüberschreitenden Tätigkeiten.
Unternehmen geben Rechtsrahmen vor
Derzeit ist die Sache einfach: Wer grenzüberschreitend einkauft, für den gilt das Vertragsrecht seines Mitgliedstaates. Setzt sich die Kommission mit ihren Plänen durch, würde es kompliziert: Verbraucher müssten zusätzlich über das neue Fakultativrecht Bescheid wissen und für Gewährleistungsfragen dokumentieren, welches Produkt sie auf Grundlage welchen Rechts erworben haben. Dabei bliebe es den Anbietern überlassen, welches Kaufrecht sie bei grenzüberschreitenden Verträgen zugrunde legen. Die Verbraucher hätten nur die Wahl, auf den Kauf zu verzichten oder nach einem anderen Anbieter zu suchen.