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EUD | Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum EZB-Anleihenkaufprogramm

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum EZB-Anleihenkaufprogramm: eine Analyse von Markus Ferber MdEP, Landesvorsitzender der überparteilichen Europa-Union Bayern e.V.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 5. Mai 2020 hat zu einer lebhaften Diskussion über die kurzfristigen Folgen für die Geldpolitik der EZB und die langfristigen Folgen für die Zukunft der Europäischen Union geführt. Um die Implikationen des Urteils zu verstehen bedarf es einer sorgfältigen Analyse.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt weder die Unabhängigkeit der EZB grundsätzlich in Frage, noch wirft es der EZB unerlaubte monetäre Staatsfinanzierung vor. Ein Anleihenkaufprogramm ist als geldpolitisches Instrument also grundsätzlich mit dem europäischen Rechtsrahmen vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht fordert von der Europäischen Zentralbank jedoch ein, ihre Entscheidungen besser zu erklären und dabei insbesondere zu analysieren, ob die gewählte geldpolitischen Instrumente zu den unbeabsichtigten Nebenwirkungen dieser geldpolitischen Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Die Forderung nach einer besseren Kommunikation der geldpolitischen Entscheidungen wurde in der Vergangenheit auch bereits vom Europäischen Parlament formuliert. Und die EZB-Präsidentin Christine Lagarde hatte eine bessere Kommunikation der geldpolitischen Entscheidungen in ihrer Anhörung vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments auch im Grundsatz zugesagt. Dies ist – unabhängig vom Verfassungsgerichtsurteil – grundsätzlich ein richtiger und wichtiger Schritt, um eine breite Akzeptanz des geldpolitischen Kurses der EZB sicherzustellen.

Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung ist vor allem eine formale Hürde, die wir in ähnlicher Form auch aus anderen Rechtsakten wie den Bestimmungen über Berufszugangsbeschränkungen kennen.

Es ist zu erwarten, dass die EZB die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung binnen der gesetzten Dreimonatsfrist vorlegen wird, sodass Bundestag und Bundesregierung ihre Kontrollrechte wahrnehmen können und die Bundesbank weiter an den geldpolitischen Maßnahmen des Systems der europäischen Zentralbanken mitwirken kann. Da man erwarten kann, dass die EZB ihre geldpolitischen Entscheidungen ohnehin sorgfältig abwägt und vorbereitet, sollte davon auszugehen sein, dass die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung kein Problem darstellt.

Problematisch am Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist vor allem, dass es die bisherige Rechtsprechung des EuGH zumindest stellenweise in Frage stellt und weitergehende Maßstäbe formuliert. Dies könnte langfristig von Gerichten in anderen Mitgliedstaaten als Blaupause gesehen werden. Immerhin haben wir 27 Mitgliedstaaten in der Europäischen Union und 19 Mitgliedstaaten in der Eurozone. Wenn jedes nationale Verfassungsgericht abweichende Maßstäbe und Regeln formuliert, stellt das die Einheit des gemeinsamen Rechtsraums in Frage. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren sehr eigenwillige Interpretationen des europäischen Rechts angestellt haben, problematisch. Es ist nicht auszuschließen, dass nun beispielsweise das polnische Verfassungsgericht mit ähnlichen Argumenten reklamiert, dass auch Polen an gewissen Stellen vom gemeinsamen Rechtskanon abweichen darf.

Es sollte aber klar sein, dass insbesondere für solche Mitgliedstaaten, die derzeit ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren durchlaufen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kein Vorwand für Verstöße gegen EU-Recht sein kann. Nichtsdestoweniger birgt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf die Einheit des europäischen Rechts langfristig einige Sprengkraft und wirft Fragen auf, mit denen wir uns bei der Debatte um die Zukunft Europas auch politisch auseinandersetzen werden müssen.

Markus Ferber ist Mitglied des Europäischen Parlaments und Landesvorsitzender der überparteilichen Europa-Union Bayern e.V.

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