EUD: Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann im EP-Ausschuss zur Europäischen Bürgerinitiative
Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Präsidiumssprecherin für die Europäische Bürgerinitiative, hat heute an einer Expertenanhörung im Ausschuss für Konstitutionelle Fragen (AFCO) des Europäischen Parlaments teilgenommen. Sie bekräftigte die Position der Europa-Union, dass die Bürgerinitiative einfach handhabbar und bürgerfreundlich sein muss. „Die Europäische Bürgerinitiative birgt in sich die große Chance, öffentlichen Debatten über europäische Politik neue Impulse zu verleihen und sie kann dazu beitragen, die Entwicklung einer europäischen Öffentlichkeit zu befördern“, erklärte Kaufmann in Brüssel.
Mit der im Lissabon-Vertrag verankerten Europäischen Bürgerinitiative wird erstmals eine unmittelbare Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf europäischer Ebene möglich sein. Damit das neue Instrument der Europäischen Bürgerinitiative künftig erfolgreich Wirkung entfalten kann, ist es in aller erster Linie erforderlich, alle Bestimmungen dahin gehend zu prüfen, inwieweit diese für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv und einfach handhabbar, also nutzerfreundlich, sind. Vermieden werden muss, die Durchführung einer Bürgerinitiative unnötig zu erschweren. "In diesem Sinne sollte das Europäische Parlament als direkt gewählte Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger seine besondere Verantwortung wahrnehmen", forderte Kaufmann.
Sie schlägt vor, dass das Parlament sich im weiteren Beratungs- und Gesetzgebungsverfahren insbesondere für folgende Änderungen des Verordnungsvorschlags der Kommission einsetzt:
(1) Die Mindestzahl der Staaten, aus denen die gesammelten Unterstützungsbekundungen stammen, sollte deutlich unter 1/3 der Anzahl der Mitgliedstaaten liegen.
(2) Die Zulässigkeitsprüfung sollte durch die Kommission zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen, spätestens aber bei Vorlage von 5.000 Unterstützungsbekundungen und auf der Grundlage klar definierter rechtlicher Kriterien.
(3) Die Registrierung einer Bürgerinitiative sollte mit dem positiven Abschluss der Zulässigkeitsprüfung zusammenfallen.
(4) Der Zeitraum für die Sammlung von Unterstützungsbekundungen sollte 18 Monate betragen.
(5) Auf die Angabe von persönlichen Identifikationsnummern (Ausweis- oder Sozialversicherungsnummern) der unterzeichnenden Personen sollte verzichtet werden.
(6) In den Verordnungstext sollte ein klares Verfahren für den Umgang mit erfolgreichen Bürgerinitiativen aufgenommen werden. Insbesondere sollte er ein Anhörungsrecht der Organisatorinnen und Organisatoren vor der Kommission beinhalten.
(7) Auch das Europäische Parlament sollte sich verpflichten, die Organisatorinnen und Organisatoren einer erfolgreichen Bürgerinitiative öffentlich anzuhören.
(8) Es sollte noch einmal eingehend geprüft werden, das erforderliche Mindestalter zur Teilnahme an einer Bürgerinitiative EU-weit gleichermaßen zu regeln und es bei 16 Jahren festzulegen.