EUD: Europa-Union fordert bürgernahe und transparente Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative
Als größte proeuropäische Bürgerinitiative in Deutschland hat sich auch die Europa-Union in den Konsultationsprozess der Europäischen Kommission zur europäischen Bürgerinitiative eingebracht und eine Stellungnahme ausgearbeitet. Unter Berücksichtigung zahlreicher Beiträge unserer Mitglieder haben die Präsidiumsmitglieder Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann und Dr. Otto Schmuck die im Grünbuch aufgeworfenen Fragen beantwortet und der Europäischen Kommission eine Stellungnahme der Europa-Union Deutschland übermittelt.
Kernforderungen:
1. Es ist ausreichend, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aus mindestens fünf EU-Mitgliedstaaten an der Initiative beteiligen.
2. Als Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat sollte ein Quorum von 0.1 Prozent der jeweiligen Bevölkerung ausreichen.
3. Das Mindestalter für eine Beteiligung an der Bürgerinitiative sollte bei 16 Jahren liegen.
4. Eine Bürgerinitiative sollte drei Punkte klar benennen: a) den präzisen Gegenstand des Vorschlags mit Angabe der Rechtsgrundlage, b) die Zielsetzung des Vorschlags, c) eine inhaltliche Begründung des Vorschlags.
5. Die Sammlung von Unterstützungsbekundungen sollte so bürgerfreundlich wie möglich gestaltet sein. D. h., sie müssen beispielsweise per Unterschriftenliste frei und direkt „auf der Straße“ als auch online gesammelt werden können.
6. Der Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften sollte bei 18 Monaten liegen.
7. Die Kommission sollte ein besonderes "Büro für Bürgerinitiativen" einrichten und den Initiatoren auf Anfrage rechtliche Auskunft und Beratung zur Verfügung stellen.
8. Die Initiatoren einer Bürgerinitiative sollten einen Transparenzbericht über die Finanzierung der Bürgerinitiative vorlegen und die wesentlichen Finanzierungsquelle offen legen müssen.
9. Die Kommission sollte verpflichtet werden, in einem Zeitraum von einem Monat das Erreichen der festgelegten Quoren zu überprüfen. Innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten sollte die Kommission den Gesetzesvorschlag an Rat und Parlament übermitteln.